ERTMS Europäisches Zugsteuerungs- und Verkehrsmanagementsystem
Das ERTMS (European Rail Traffic Management System) ist der europäische Standard für die Harmonisierung von Zugbeeinflussung, Zugsicherung und bahnbetrieblicher Kommunikation. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu erleichtern sowie Sicherheit, Interoperabilität, Kapazität und Effizienz des europäischen Schienennetzes zu erhöhen.
ERTMS umfasst mehrere zentrale Teilsysteme:
- ETCS (European Train Control System): Europäisches Zugbeeinflussungs- und Zugsicherungssystem zur Überwachung von Geschwindigkeit und Fahrterlaubnis sowie zur schrittweisen Ablösung nationaler Zugbeeinflussungssysteme.
- RMR (Railway Mobile Radio): Bahnspezifische Sprach- und Datenkommunikation. Heute basiert RMR im Wesentlichen auf GSM-R (Global System for Mobile Communications – Railway); als Nachfolger wird FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) eingeführt.
- ATO (Automatic Train Operation): Automatisierung von Fahrfunktionen, insbesondere in Verbindung mit ETCS.
Rechtlicher und technischer Rahmen
Die rechtliche Grundlage für die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems bildet die Richtlinie (EU) 2016/797 (eur-lex.europa.eu) über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU. Die konkreten technischen und funktionalen Anforderungen an die Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sind in der CCS-TSI (Control-Command and Signalling – Technical Specification for Interoperability) festgelegt, derzeit in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 (eur-lex.europa.eu).
Ergänzend legt die neue TEN-T-Verordnung (EU) 2024/1679 (eur-lex.europa.eu) verbindliche Anforderungen und Zeitvorgaben für die ERTMS-Ausstattung des transeuropäischen Verkehrsnetzes fest. Danach muss ERTMS auf dem Kernnetz bis Ende 2030, auf dem erweiterten Kernnetz bis Ende 2040 und auf dem Gesamtnetz bis Ende 2050 ausgerollt sein. Darüber hinaus sieht die TEN-T-Verordnung die schrittweise Außerbetriebnahme der nationalen Klasse-B-Zugsicherungssysteme vor.
Nationale Umsetzung
Die konkrete Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten wird über den NIP (National Implementation Plan) festgelegt. Der NIP beschreibt die nationale Strategie für die Einführung von ERTMS und enthält insbesondere Angaben zu:
- den auszurüstenden Strecken und Netzelementen,
- der technischen Umsetzung und Migrationsstrategie,
- den geplanten Zeiträumen und Umsetzungsschritten.
Damit bildet der NIP die Verbindung zwischen den europäischen Vorgaben und der konkreten nationalen ERTMS-Rolloutplanung. Die Mitgliedstaaten mussten ihre NIPs gemäß CCS-TSI bis 15. Juni 2024 an die Europäische Kommission und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) übermitteln.
Nationaler Umsetzungsplan ERTMS 2017 [in Englisch] (PDF, 659 KB)