S 8 Marchfeld Schnellstraße

verläuft vom Knoten bei Raasdorf (S 1) bis zur Staatsgrenze bei Marchegg

Nach Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens wurde mit Bescheid vom 16. April 2019 der ASFINAG und dem Land Niederösterreich die Genehmigung für das Bundesstraßenbauvorhaben S 8 Marchfeld Schnellstraße, Abschnitt Knoten S 1 / S 8 bis Anschlussstelle Gänserndorf/Obersiebenbrunn (Abschnitt West) erteilt.

Der Abschnitt West ist rund 14,4 Kilometer lang und soll die Ortschaften Raasdorf, Deutsch Wagram, Markgrafneusiedl, Strasshof, Obersiebenbrunn und Gänserndorf umfahren. Mit Verlagerung eines Großteils des Verkehrs auf die neue Schnellstraße sollen die an der B 8 Angerner Straße liegenden Ortsdurchfahrten entlastet und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Gegen diesen Bescheid waren Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2021 wurde der gegenständliche Bescheid vom 16. April 2019 aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesministerium zurückverwiesen.

Gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes wurde Revision beim Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis vom 6. Februar 2023 hat der Verwaltungsgerichtshof den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2021 aufgehoben. Das Beschwerdeverfahren war daher wieder beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Vom Verfassungsgerichtshof wurden zufolge des Beschlusses vom Verwaltungsgerichtshof mit Entscheidung vom 15. März 2023 die Beschwerden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.

Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2024 wurden die Anträge der ASFINAG und des Landes Niederösterreich auf Genehmigung des Bundesstraßenbauvorhabens S 8 Marchfeld Schnellstraße, Abschnitt West, abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis wurde Revision beim Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Mit Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 9. Dezember 2025 wurden die Beschwerden der ASFINAG und des Landes Niederösterreich gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2024 abgewiesen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Revisionen ist noch ausständig.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der ASFINAG.