Testen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
Seit Inkrafttreten der Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV) im Jahr 2016 ist es unter den dort definierten Voraussetzungen möglich, Testfahrten mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchzuführen. Die Verordnung richtet sich insbesondere an Fahrzeughersteller, Forschungseinrichtungen, Entwickler:innen von Systemen, Verkehrsunternehmen, Betreiber von Verkehrsunternehmen sowie das Bundesministerium für Landesverteidigung.
Die AutomatFahrV legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine Bescheinigung des Bundesministeriums für Testfahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ausgestellt werden kann, und regelt die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Weiters werden spezifische Anforderungen an Sicherheit, Nachweise der Eignung, Analyse der Teststrecke, deren Risikobewertung sowie die Berichterstattung festgeschrieben.
Die Verordnung ermöglicht kein allgemeines Testen automatisierter Fahrzeuge, sondern adressiert konkrete Anwendungsfälle mit besonderem Entwicklungspotenzial. Dazu zählen unter anderem automatisierte Kleinbusse, Autobahnpiloten, selbstfahrende Heeresfahrzeuge, automatisierte Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung, automatisiertes Parkservice, automatisierte Arbeitsmaschinen sowie weitere in der Verordnung definierte Anwendungsfälle.
Seit Inkrafttreten wurde die AutomatFahrV kontinuierlich weiterentwickelt. Durch Novellierungen wurden die rechtlichen Möglichkeiten schrittweise erweitert, neue Anwendungsfälle aufgenommen und zusätzliche Anforderungen für einen sicheren Testbetrieb geschaffen.
Die Novelle 2019 erweiterte den Geltungsbereich, indem neben dem Testbetrieb auch der reguläre Einsatz bestimmter genehmigter und in Serie befindlicher Fahrassistenzsysteme ermöglicht wurde. Seither unterscheidet die AutomatFahrV zwischen Testbetrieb und dem regulären Einsatz ausgewählter Fahrassistenzsysteme.
Mit der Novellierung 2022 wurden die Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet. Neu aufgenommen wurden unter anderem automatisierte Fahrzeuge zur Personenbeförderung, automatisierte Fahrzeuge zur Güterbeförderung, Autobahnpiloten mit automatisierten Auf- und Abfahrten, automatisiertes Parkservice sowie automatisierte Arbeitsmaschinen. Gleichzeitig wurden Anforderungen an Sicherheitsfahrer:innen sowie an Streckenanalyse, Risikoanalyse und Risikomanagement verschärft.
Mit der Novellierung 2024 wurden weitere Testmöglichkeiten geschaffen. Erweitert wurden insbesondere die Möglichkeiten für automatisierte Personenbeförderung, etwa durch zusätzliche Fahrzeugklassen und angepasste Vorgaben für den Testbetrieb. Zudem wurde der Anwendungsfall „automatisierte Absicherungsfahrzeuge“ aufgenommen, der vorrangig zur Absicherung von Baustellen oder Arbeitsmaschinen auf Autobahnen und Schnellstraßen dient.
Weitere Anwendungsfälle können bei Bedarf und unter Wahrung der Verkehrssicherheit durch künftige Novellierungen in die Verordnung aufgenommen werden.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf zur Ausstellung einer Testbescheinigung durch das Bundesministerium sieht grundsätzlich folgendermaßen aus:
- Interessierte reichen einen standardisierten Testantrag bei der Kontaktstelle Automatisierte Mobilität (austriatech.at) ein.
- Die Kontaktstelle prüft den Antrag vorab hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit und berät die Antragstellenden.
- Ein unabhängiger Expertinnen- und Expertenrat, mit umfassender interdisziplinärer Kompetenz, wirkt beratend mit und unterstützt das Bundesministerium in der Entscheidungsfindung.
- Das Bundesministerium stellt auf Basis der Evaluierung des Testantrags eine befristete Testbescheinigung für konkrete Antragstellende und bestimmte Anwendungsfälle aus.
- Nach Abschluss der Testfahrten ist ein Testbericht an das Bundesministerium zu übermitteln.
Die Gewährleistung der Sicherheit aller im Straßenverkehr Beteiligten steht bei jeder Testfahrt an erster Stelle. Als Unterstützung zur Vorbereitung eines Testantrags verweist das Bundesministerium auch auf den „Code of Practice" der Kontaktstelle Automatisierte Mobilität (austriatech.at). Dieses Dokument dient testenden Einrichtungen als weitere Hilfestellung und trägt zu einem effizienten sowie transparenten Antragsprozess bei.
Alle weiteren Details zu den Unterlagen, dem Ablauf, den Rechten und Pflichten sowie der Verfahrensdauer finden sich auf der Website der Kontaktstelle Automatisierte Mobilität (austriatech.at).