UNECE-Regelungen
Rechtsgrundlage ist das „58er“ Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder verwendet werden können. Es ist eine weltweite Vereinbarung der Vereinten Nationen (UN) die die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften zum Ziel hat. Es ermöglicht die gegenseitige Anerkennung von Typgenehmigungen und vereinfacht damit den internationalen Handel mit Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten. Das „58er“ Übereinkommen (EUR-Lex) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L 274 vom 11. Oktober 2016, veröffentlicht.
Die in Österreich und der EU angewendeten technischen UN-Regelungen können online in der Statustabelle der Europäischen Kommission – übersetzt in die jeweiligen Sprachfassungen – abgerufen werden:
Übersetzungen von UN-Vorschriften im Bereich der Fahrzeugzulassung (europa.eu)