Schifffahrtsaufsicht (SFA) entlang der Donau

Die Schifffahrtsaufsicht, eine nautisch geschulte Verwaltungspolizei, sichert im Rahmen der „Konvention über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau“ die einheitliche Schifffahrtsverwaltung auf dieser internationalen Wasserstraße.

Dienstabzeichen der Schifffahrtsaufsicht: Anker auf rot-weiß-rotem Hintergrund
Foto: BMIMI, Schifffahrtsaufsicht

Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht

  • Überwachung der Einhaltung aller die Schifffahrt betreffenden Verwaltungsvorschriften
  • Erteilung von Anordnungen an Benützer der Wasserstraße,
  • Regelung der Schifffahrt einschließlich der Bezeichnung des Fahrwassers 
  • die Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge

Die Schifffahrtsaufsicht hat keine Agenden der öffentlichen Sicherheit. Vielmehr verlangt die Schifffahrt eine Spezialisierung des Verwaltungsorgans, des sogenannten Strommeisters, auf das Verkehrsrecht. Ein Strommeister braucht jahrelange Erfahrung, um bei großen bewegten Massen wie Schiffen und Schiffsverbänden, den Strömungskräften und Strömungsgeschwindigkeiten des Gebirgsstroms Donau und eventuell zusätzlicher Windeinwirkung auf die großen Flächen eines Schiffs Situationen und Sachverhalte korrekt beurteilen zu können.

 Schleusenaufsicht (DORIS)

Stützpunkte

In den folgenden Dokumenten finden Sie die einzelnen Stützpunkte der Schifffahrtsaufsicht und die Schleusenaufsichten der Wasserstraßenverwaltung: