Aufsicht
Aufsichtsstrategie
Nach Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/761 (EUR-Lex) wurde von der nationaler Sicherheitsbehörde, der Abteilung IV/E 4 „Oberste Eisenbahnbehörde Überwachung“ im Rahmen Ihrer Zuständigkeit gemäß Geschäfts- und Personaleinteilung, eine Aufsichtsstrategie entwickelt. Deren Anwendung soll regelmäßig überprüft und anhand der daraus gewonnen Erfahrungen angepasst werden.
Berichte zu Ereignissen von allgemeinem Interesse
- Evakuierung von Zug 90 im Bereich Knoten Hadersdorf am 26. Juli 2025 (datenservices.gv.at)
Zwischenbericht vom 21. Mai 2026
Tipp
Untersuchungsberichte der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) im Bereich Schiene zu Unfällen und Störungen nach dem Unfalluntersuchungsgesetz UUG (RIS)
Informationsschreiben
- Pflichten von Eisenbahnunternehmen betreffend Triebfahrzeugführer:innen, 5. Juni 2026 (datenservices.gv.at)
- Sicherheitsbericht und gemeinsame Sicherheitsindikatoren (CSI), 25. November 2025 (PDF, 335 KB)
- Bestimmungen im Sicherheitsmanagementsystem zur Triebfahrzeugführer:innen-Ablöse, 18. November 2025 (PDF, 77 KB)
- Mitteilungspflichten gemäß § 216 EisbG, 30. Oktober 2025 (PDF, 122 KB)
(Anforderungen zu den Personalkategorien und Schienenfahrzeugtypen) - Registrierung von Schienenfahrzeugen im europäischen Fahrzeugeinstellregister, 26. September 2024 (PDF, 117 KB)
- Bescheinigungen für Triebfahrzeugführer:innen, 12. September 2024 (PDF, 203 KB)
- Datenaufzeichnung gemäß TSI OPE, 17. Juni 2022 (PDF, 171 KB)
- Umsetzung der Durchführungsverordnung, 4. Mai 2021 (PDF, 218 KB)
- Zusatzbescheinigungen, 25. Jänner 2019 (PDF, 184 KB)
- Abhaltung von Prüfungen auf Simulatoren, 17. Juni 2026 (datenservices.gv.at)
- Pflichten der sachverständigen Prüfer:innen und Ankündigung der Aufsicht, 11 Februar 2026 (datenservices.gv.at)
- Anwendungsbereich des 9. Teils des EisbG 1957 und Triebfahrzeugführer-VO, 18. März 2025 (PDF, 109 KB)
- Bescheinigungen für Triebfahrzeugführer:innen, 12. September 2024 (PDF, 203 KB)
- Pflichten der sachverständigen Prüfer, 25. Oktober 2021 (PDF, 123 KB)
(Ausweitung des Geltungsbereiches des 9. Teils des Eisenbahngesetzes)
Sicherheitsempfehlungen
- Sicherheitsempfehlung: Umsetzung der DVO (EU) 2019/773 (TSI OPE) (PDF, 184 KB)
durch Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen - Dienstvorschrift für den technisch sicheren Einsatz von Fahrzeugen (PDF, 135 KB)
durch Beurteilung des Betriebszustandes der Fahrzeuge und der Ladung ZSB 31 – RW 30.03.31.01 und 30.03.31.02
Sicherheitswarnung
Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Aufsicht über EVU und IB
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für Österreich und der Agenzia Nazionale per la Sicurezza delle Ferrovie e delle Infrastrutture Stradali e Autostradali (ANSFISA) für Italien in ihrer Eigenschaft als nationale Sicherheitsbehörden (NSA) über die Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/761 zur Festlegung gemeinsamer Sicherheitsmethoden für die Aufsicht durch die nationalen Sicherheitsbehörden nach Ausstellung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung oder Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung.
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für Österreich und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) für die Schweizer Eidgenossenschaft in ihrer Eigenschaft als nationale Sicherheitsbehörden (NSA) über die Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/761 zur Festlegung gemeinsamer Sicherheitsmethoden für die Aufsicht durch die nationalen Sicherheitsbehörden nach Ausstellung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung oder Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung.
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für Österreich und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Bundesrepublik Deutschland für Italien in ihrer Eigenschaft als nationale Sicherheitsbehörden (NSA) über die Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/761 zur Festlegung gemeinsamer Sicherheitsmethoden für die Aufsicht durch die nationalen Sicherheitsbehörden nach Ausstellung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung oder Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung.