Lufttransport

Für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr hat die ICAO technische Anweisungen (ICAO-TI) mit zahlreichen spezifischen Anforderungen veröffentlicht. Diese Vorschriften werden auch von der International Air Transport Association (IATA) zusammen mit zusätzlichen Anforderungen (gekennzeichnet), die gemäß einer Vereinbarung zwischen den Fluggesellschaften festgelegt wurden, als IATA-DGR in mehreren Sprachen, darunter auch Deutsch, veröffentlicht.

Genehmigungen und Ausnahmen gemäß Teil 1;1.1.2 und 1.1.3 der Technischen Anweisungen

Für den Lufttransport bestimmter Gefahrgüter sind besondere Genehmigungen erforderlich. Andere sind verboten. Für verbotene Transporte kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die jedoch von allen beteiligten Ländern erteilt werden muss.

Die ICAO-TI sind im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) aufgeführt. Die zuständige Behörde für eine Ausnahmegenehmigung ist das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI). Die für Gefahrgut zuständige Abteilung ist die IV/ST3 (siehe Kontakt).

Antrag auf Befreiung

Um das Verfahren zu vereinfachen, haben wir ein Formular für den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung entwickelt.

Einige Datenfelder erfordern das vorgeschriebene Format. Sollte keine der Optionen im Dropdown-Menü zutreffen, können Sie einen eigenen Eintrag eingeben. Sie können dieses Formular mit allen Eingaben mit Ihrem kostenlosen Acrobat Reader speichern.

Bitte unterschreiben Sie nur mit einer digitalen Signatur oder lassen Sie es von der zuständigen Person unterschreiben; dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Falls Sie dieses Dokument elektronisch unterschreiben, kreuzen Sie bitte nicht die Option zum Sperren des Dokuments an, da sonst eine automatische Bearbeitung nicht möglich ist. Senden Sie aus demselben Grund keinen Scan des Ausdrucks.

Sie können das Formular mit den Eingaben speichern und uns diese PDF-Datei zusenden oder die Schaltfläche „Senden“ verwenden (in diesem Fall müssen Felder, die (je nach Ihren Einstellungen) rot umrandet sind, ausgefüllt werden, da es sonst nicht funktioniert).

Antragsformular für eine Befreiung (PDF, 744 KB)

Kontakte Austro Control (ACG)

Zuständigkeit von Austro Control für den Transport gefährlicher Güter

Austro Control GmbH
Schnirchgasse 17, 1030 Vienna
Telefon: +43 (0)5 1703 0
 Gefahrguttransporte (austrocontol.at)

Internationale Agenden
Claudia Strohmeyer
Telefon: +43 664 8321 179
E-Mailclaudia.strohmeyer@austrocontrol.at

Prüfungen, Inspektionen und Zulassungen gemäß Teil 1;2.3 (Post) und 1;4 (Ausbildung) der Technischen Anweisungen
Claus Pilgram
Telefon: +43 664 9648 665
E-Mail: claus.pilgram@austrocontrol.at

Claudia Strohmeyer
Telefon: +43 664 8321 179
E-Mail: claudia.strohmeyer@austrocontrol.at

Anton Mikulcik
Telefon: +43 664 9648 880,
E-Mailanton.mikulcik@austrocontrol.at

Moritz Schwingenschlögl
Telefon: +43 664 8321 109
E-Mailmoritz.schwingenschloegl@austrocontrol.at

Berichte gemäß Teil 7;4 der Technischen Anweisungen
Fax: +43(0)51703 1777
E-Maildg-report@austrocontrol.at