Straßenverkehrsordnung (StVO)
Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das heißt für jene, die von allen unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
Geltungsbereich
Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz nur insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich nicht auf diese Straßen.