Bundesstraßen-Verfahren
Text in Einfacher Sprache
Einfache Sprache gilt als „bürgernahe“ Sprache.
Unbekannte Themen lassen sich so besser beschreiben.
Sie finden im Glossar viele Begriffe, die in den Artikeln vorkommen.
Das Glossar erklärt diese Begriffe.
Was sind Bundesstraßen-Verfahren?
Bundesstraßen-Verfahren sind behördliche Verwaltungs-Verfahren. Sie dienen der Genehmigung von Bundesstraßen-Vorhaben. Bundesstraßen-Vorhaben betreffen den Bau und Betrieb von Bundesstraßen-Infrastruktur.
Der Bundesminister ist nach dem Bundesstraßengesetz die zuständige Behörde für Bundesstraßen.
Wie laufen Bundesstraßen-Verfahren ab?
ASFINAG ist die Abkürzung für die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Die ASFINAG stellt einen Antrag beim Bundesministerium. Dabei legt die ASFINAG Unterlagen zu dem Projekt vor. So leitet sie das Verfahren ein.
Das Bundesministerium informiert am Verfahren Beteiligte, dass das Verfahren eingeleitet wird.
Das Bundesministerium informiert die Beteiligten auch darüber, dass sie Unterlagen zum Projekt ansehen können. Das heißt Einsichtnahme.
Das Bundesministerium informiert die Beteiligten auch darüber, wie sie Stellungnahmen und Einwendungen abgeben können. Einwendungen sind Einsprüche.
Bei Verfahren mit vielen Beteiligten veröffentlicht das Bundesministerium ein Edikt. Ein Edikt ist eine öffentliche Bekanntmachung. So erfährt die Öffentlichkeit, dass sie die Projekt-Unterlagen einsehen kann.
Ein Bundesstraßen-Vorhaben braucht nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz eine Prüfung. Dann muss man ein Gutachten einholen. Die Sachverständigen der Behörde schlagen im Gutachten weitere notwendige Umwelt-Maßnahmen vor. Diese sind wichtig für die Genehmigung.
Danach gibt es in den meisten Bundesstraßen-Verfahren eine mündliche Verhandlung vor Ort.
Der Bundesminister erlässt einen Bescheid. Damit ist das Verfahren beendet.