Joint Network Secretariat (JNS)
Das Joint Network Secretariat ist ein Gremium auf europäischer Ebene welches aus Vertretern der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), Vertretern der Nationalen Sicherheitsbehörden (NSA) sowie der Vertretungsgremien des Eisenbahnsektors (Gruppe der Sektororganisationen – Group of representative bodies (GRB)) zusammengesetzt ist. Nach schwerwiegenden Unfällen, Störungen oder bei Feststellung von Sicherheitsrisiken im europäischen Eisenbahnverkehr werden in JNS-Verfahren dahingehend EU-weit harmonisierte Maßnahmen erarbeiten, um ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau im europäischen Eisenbahnsystem zu unterstützen.
Das JNS unterscheidet zwischen dringlichen Verfahren (Urgent Procedure) und normalen Verfahren (Normal Procedure):
- Ziel des dringlichen Verfahrens ist es, kurzfristige, EU-weit harmonisierte Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln, um insbesondere Sicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten;
- Ziel des normalen Verfahrens ist es, mittel- und langfristige, EU-weit harmonisierte Maßnahmen zu entwickeln, um das Problem letztlich wirksam und nachhaltig zu lösen.
JNS-Verfahren
In Folge des Unfalls im Gotthard-Basistunnel im August 2023, bei dem ein gebrochenes Rad eines Güterwagens ursächlich war, wurde ein Verfahren des Joint Network Secretariat (JNS) eingeleitet.
Unter Koordination der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (EU) wurden gemeinsam mit Behörden und Vertretern des Eisenbahnsektors mögliche Ursachen und Risiken von Radbrüchen bei Güterwagen analysiert. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Paket gemeinsamer Risikokontrollmaßnahmen entwickelt, das insbesondere der frühzeitigen Erkennung und Vermeidung vergleichbarer Radschäden dient.
Die Ergebnisse und Maßnahmen werden in den JNS-Berichten “Accident Gotthard base tunnel – broken wheels" veröffentlicht und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse aktualisiert.
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur weist die betroffenen Akteure des Eisenbahnsektors auf die Veröffentlichung der aktualisierten Fassung des JNS-Berichts hin und ersucht die jeweils Verantwortlichen, die für ihren Zuständigkeitsbereich relevanten Inhalte und Risikokontrollmaßnahmen zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen.
Die aktuelle Fassung des JNS-Berichts sowie weiterführende Informationen zum JNS-Verfahren sind über die einschlägigen Veröffentlichungen der Europäischen Eisenbahnagentur abrufbar.
Eine deutsche Fassung des Berichts wird derzeit als unverbindliche Arbeitshilfe erstellt und zeitnah auf der Website des BMIMI veröffentlicht.