Whistleblower-Stellen für Rechtsverletzungen Hinweisgeber:innenschutz

Externe Rechtsverletzungen

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, all jene Personen zu schützen, die in geeigneter Form auf Missstände und Rechtswidrigkeiten hinweisen. Durch die Schaffung von sicheren Meldekanälen und die Gewährleistung spezifischer Schutzmaßnahmen gegen Repressalien sollen Mitarbeiter:innen als Hinweisgeber:innen motiviert werden, Missstände und Rechtswidrigkeiten in Unternehmen und in der staatlichen Verwaltung aufzudecken.

Für das Bundesministerium fungiert der:die Leiter:in der Bundesdisziplinarbehörde als interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen. Auf der Website der  Bundesdisziplinarbehörde besteht nun die Möglichkeit, diese Meldungen abzugeben.

Interne Rechtsverletzungen

Insbesondere wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat, können Sie einen Hinweis auch der externen Meldestelle für Hinweisgeber:innen geben.

Für das Bundesministerium ist das   Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung die externe Meldestelle.

Rechtsbasis in Österreich

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (RIS) regelt die Anforderungen an das Verfahren und den Schutz dieser Personen in Österreich.