Sachverständige und Prüfstellen
Kurzbezeichnungen und Identifizierungsnummern
Anträge auf Zuweisung einer Kurzbezeichnung und Identifizierungsnummer sind formlos nach Möglichkeit per E-Mail an st3@bmimi.gv.at an das Bundesministerium zu richten.
Die Liste enthält jene Sachverständige und Prüfstellen, die für die Prüfung von Verpackungen oder Tanks eine Kurzbezeichnung oder für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß 9.1.3 ADR eine Identifizierungsnummer erhalten haben (Rechtsgrundlage: Gefahrgutbeförderungsgesetz (RIS) § 36 Absatz 2, 4 und 5):
Liste der Prüfstellen – Kurzbezeichnungen (PDF, 228 KB)
Eine Liste von akkreditierten Prüfstellen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET).