S 1 Wiener Außenring Schnellstraße
verläuft vom Knoten Vösendorf (A 2/A 1) – Knoten Rustenfeld – Knoten Schwechat (A 4) – Knoten Raasdorf (Einschließlichstrecke) – Knoten Raasdorf (S 8) – Knoten Wien / Süßenbrunn (S 2) – Knoten Eibesbrunn (A 5) bis zum Knoten Korneuburg / West (A 22)
Zu der Strecke der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße gehört auch der Abschnitt vom Knoten Rustenfeld – Leopoldsdorf (B 16) sowie vom Knoten bei Raasdorf – Wien / Donaustadt (Am Heidjöchl, Höhe Johann-Kutschera-Gasse).
Spange Seestadt Aspern
Mit der Spange Seestadt Aspern werden die Straßennetze in der Donaustadt und der Ostregion (u.a. Stadtstraße Aspern) mit der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße angebunden. Die Spange Seestadt Aspern hat eine Gesamtlänge von 4,6 Kilometer.
Für dieses Vorhaben liegt ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vor.
Derzeit sind im BMIMI zwei Projektänderungsverfahren zu dem mit Bescheid vom 6. Juli 2018 genehmigten Projekt in Durchführung. Diese betreffen die Baustellenlogistik und baubedingte technische Anpassungen sowie die Rodung zusätzlicher Flächen.
Mit dem Bau der Spange Seestadt Aspern soll im Jahr 2029 begonnen werden.
Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Website der ASFiNAG.
Abschnitt Schwechat bis Süßenbrunn
Gemäß Bundesstraßengesetz ist die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße zwischen Schwechat und Süßenbrunn – mit dem Tunnel Donau-Lobau – als Lückenschluss im Regionenring um Wien vorgesehen. Dadurch soll eine Entlastung für die stark frequentierten Strecken A 23 Autobahn Südosttangente Wien und A 4 Ost Autobahn zwischen Süßenbrunn und dem Knoten Prater bzw. dem Knoten Schwechat sowie für den 22. Wiener Gemeindebezirk erreicht werden. Die Gesamtlänge beträgt 19 Kilometer, davon sind 8,3 Kilometer Tunnel.
Die Umsetzung des Vorhabens ist in zwei Verwirklichungsabschnitten vorgesehen:
- Verwirklichungsabschnitt 1: Anschlussstelle Groß-Enzersdorf – Knoten Süßenbrunn
- Verwirklichungsabschnitt 2: Knoten Schwechat – Anschlussstelle Groß-Enzersdorf
Für den gesamten Abschnitt vom Knoten Schwechat bis zum Knoten Süßenbrunn liegt ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vor.
Für den Verwirklichungsabschnitt 1 liegen sämtliche Genehmigungen rechtskräftig und damit unanfechtbar vor. Mit dem Bau dieses Abschnittes soll im Frühjahr 2026 begonnen werden.
Für den Verwirklichungsabschnitt 2 ist derzeit ein UVP-Projektänderungsverfahren beim BMIMI anhängig. Weiters sind für den Verwirklichungsabschnitt 2 Bescheidbeschwerdeverfahren betreffend Naturschutz und Wasserrecht beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Das Verfahren ist derzeit durch ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) unterbrochen. Ein Baubeginn für den Abschnitt Knoten Schwechat – Anschlussstelle Groß Enzersdorf ist daher frühestens ab 2030 möglich.
Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Website der ASFiNAG