Automatisiertes Fahren – Chance für Barrierefreiheit und Inklusion

Autonomes Fahren ist längst nicht mehr nur Zukunftsmusik. Die Entwicklung automatisierter Fahrsysteme schreitet stetig voran und gilt als einer der bedeutsamsten technologischen Fortschritte im Verkehrssektor.

Das Potenzial, Mobilität sicherer, nachhaltiger und effizienter zu gestalten sowie Barrierefreiheit und Inklusion im Verkehrssystem zu fördern. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs (ÖV) können mit automatisierten Fahrzeugen bestehende Herausforderungen wie notwendige Effizienzsteigerungen, Reduktion von Betriebskosten und Ticketpreisen sowie die Erschließung ländlicher Räume adressiert werden. Automatisierter Individualverkehr (IV) hingegen bietet die Chance für mehr Verkehrssicherheit, erhöhten Fahrkomfort und mehr Mobilität für bestimmte Personengruppen.

Gleichzeitig bestehen mit der Zulassung vollautomatisierter und autonomer Fahrzeuge offene Fragen, etwa hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen, Sicherheit, technischer Zuverlässigkeit sowie Akzeptanz derartiger Systeme in der Bevölkerung.

Automatisierungsgrad automatisierter Fahrsysteme

Die folgenden Automatisierungsstufen gelten grundsätzlich für beide Verkehrsträger, werden jedoch häufig nur mit dem Auto beziehungsweise dem Individualverkehr in Verbindung gebracht. Der Automatisierungsgrad entsprechender Fahrsysteme gliedert sich dabei in fünf Stufen (Level):

  • Level 0 (keine Automatisierung): Das Fahrzeug wird vollständig von einer fahrenden Person gelenkt.
  • Level 1 (assistiertes Fahren): Die fahrzeuglenkende Person hat jederzeit die Kontrolle und wird von einzelnen Assistenzsystemen wie Tempomat oder Spurhalteassistenten unterstützt.
  • Level 2 (teilautomatisiertes Fahren): Unter definierten Bedingungen übernimmt das Fahrzeug Längs- und Querführung, beschleunigt und bremst. Die fahrende Person muss Fahrzeug und Verkehr überwachen und jederzeit in der Lage sein, einzugreifen.
  • Level 3 (hochautomatisiertes Fahren): Das Fahrzeug fährt auf begrenzten Streckenwie definierten Autobahnabschnitten vollständig selbstständig. Der Mensch kann sich von seiner Fahraufgabe abwenden, muss aber auf Aufforderung des Systems jederzeit wieder die Kontrolle übernehmen können.
  • Level 4 (vollautomatisiertes Fahren): Das Fahrzeug übernimmt die Fahraufgabe auf festgelegten Strecken vollkommen selbstständig. Es erkennt Systemgrenzen und begibt sich in solchen Fällen in einen Sicherheitszustand.
  • Level 5 (autonomes Fahren): Vollständige Automatisierung unter allen Bedingungen. Eine Übernahme durch den Menschen ist nicht mehr vorgesehen. Es gibt keine fahrende Person mehr, nur noch Passagiere.

Chance für Verkehrsinfrastruktur

Insbesondere in ländlichen Regionen eröffnen automatisierte Mobilitätssysteme die Möglichkeit, den öffentlichen Verkehr zu stärken. In Österreich sind rund 6 % der Bevölkerung von Mobilitätsarmut betroffen. Darunter versteht man die Einschränkung alltäglicher Aktivitäten aufgrund fehlender Ressourcen oder mangelnden Zugangs zu Verkehrsmitteln. Dies erschwert den Zugang zu Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung und Freizeitangeboten. Zwar sichern klassische ÖV-Dienste eine grundlegende Mobilität, dennoch entstehen besonders in peripheren Regionen Versorgungslücken – vor allem für finanziell benachteiligte Menschen, Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen mit besonderen Anforderungen oder atypischen Arbeitszeiten. Hier können Autonome Shuttlebusse beispielsweise als kostengünstige Zubringer zur Bewältigung der „letzten Meile“ zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel dienen, um so die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern und Mobilitätsarmut zu verringern.

Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Potenzial automatisierter Fahrsysteme ist klar erkennbar. Dennoch ist der weitere Fortschritt mit Herausforderungen verbunden:

  • Technische und infrastrukturelle Weiterentwicklung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Sicherstellung vollständiger Barrierefreiheit
  • Akzeptanz der Bevölkerung

Bislang war automatisiertes Fahren in Österreich auf streng geregelte Testbetriebe beschränkt. Dabei musste sich eine verantwortliche Person im Fahrzeug befinden, die jederzeit eingreifen konnte, und es galten strenge Einschränkungen bei Einsatzgebiet, Geschwindigkeit und Fahrzeugtyp. Die aktuell in Arbeit befindliche Novellierung der Automatisiertes-Fahren-Verordnung sowie des Kraftfahrgesetzes (KFG) schafft einen erweiterten Rechtsrahmen für automatisiertes Fahren und ermöglicht einen umfangreicheren Testbetrieb unter realitätsnahen Bedingungen. In weiterer Folge ist ab 2028 der Start von Modellregionen vorgesehen, in denen automatisierte Anwendungen unter realen Bedingungen erprobt und weiterentwickelt werden.

Pilotprojekte in Österreich

In Österreich werden verschiedene Pilotprojekte zur Erprobung automatisierter Mobilität durchgeführt, insbesondere im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.

Roberta Real wOrld automated Bus opEraTion Austria

Modellregionen in Tirol, Oberösterreich, Kärnten und Steiermark
Pilotprojekt für Betrieb von Level-4-Bussen in öffentlichem Personennahverkehr mit dem Ziel des künftigen Einsatzes im regulären Linienbetrieb sowie der Schaffung organisatorischer, rechtlicher und betrieblicher Voraussetzungen für sichere und verlässliche Integration in die bestehende Verkehrsinfrastruktur.

TORUS – automaTed Open electRic city bUS

Steiermark
Entwicklung eines automatisierten, systemoffenen City-Bus als Versuchsfahrzeug für Fahrfunktionen der Stufe 3 sowie laufende Testplattform für flexible Integration projektspezifischer Soft- und Hardwareanpassungen zur Entwicklung, Testung und Evaluation neuer Technologien und Fahrsysteme.

Auto.GigaApp

Oberösterreich/Kärnten
Entwicklung und Erprobung einer 5G-basierten Leitstellenlösung zur Fernüberwachung und -steuerung automatisierter Fahrzeuge, unter anderem im öffentlichen Straßenverkehr in Kärnten.

Smart Urban Region Austria Alps Adriatic

Klagenfurt/Pörtschach am Wörthersee, Kärnten
Erprobung Autonomer Shuttlefahrzeuge als Zubringerlösung für die erste und letzte Meile. Der Einsatz erfolgte bereits auf Teststrecken in Kroatien, Italien und Deutschland.

Barrierefreiheit in der Mobilität

So individuell die Menschen sind, so individuell sind auch ihre Anforderungen an Mobilität. Für Menschen mit Behinderung sind vor allem die barrierefreie Gestaltung und Nutzbarkeit von Mobilitätssystemen entscheidend. Grundsätzlich gelten viele Anforderungen an Barrierefreiheit unabhängig davon, ob es sich um konventionelle oder automatisierte Mobilität handelt. Wesentliche Anforderungen an Infrastruktur, Fahrzeuge und Informationssysteme sind:

  • Stufenloser Einstieg und automatische, ausfahrbare Rampen
  • Akustische und visuelle Signale zur Orientierung
  • Leicht verständliche Informationen, zum Beispiel in einfacher Sprache
  • Ausreichend Platz für Rollstühle und Mobilitätshilfen
  • Intuitive, einheitliche Bedienkonzepte
  • Barrierefrei gestaltete Notfalleinrichtungen

Barrierefreiheit automatisierter Mobilität

Über die bereits genannten Barrierefreiheitsanforderungen hinaus, bestehen für automatisierte Fahrsysteme zusätzliche Anforderungen, die sich vor allem aus der zunehmend technischen Steuerung und der damit einhergehenden Reduktion des Personalbedarfs ergeben:

  • Zuverlässigkeit des Systems: Eine hohe Zuverlässigkeit der technischen Systeme, der Navigation und Fahrzeugsteuerung ist entscheidend dafür, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen automatisierte Fahrsysteme nutzen können. Auch außerhalb des Fahrzeugs müssen sich Menschen mit Behinderungen auf das System verlassen können. Es muss beispielsweise gewährleistet sein, dass Fußgänger bei Straßenüberquerungen von automatisierten Fahrzeugen auch als solche erkannt werden und diese angemessen auf ihr Verhalten reagieren.
  • Vertrauen in die Sicherheit: Menschen mit Behinderungen müssen darauf vertrauen können, dass das automatisierte Fahrzeug zuverlässig reagiert, Gefahrensituationen erkennt und im Ernstfall entsprechend reagiert.
  • Zugängliches Design und Einfachheit der Interaktion mit dem Fahrzeugsystem: Ziel muss sein, die Nutzung automatisierter Fahrzeuge unabhängig von individuellen Einschränkungen zu ermöglichen. Dafür muss die Bedienung dieser Fahrsysteme intuitiv und barrierefrei möglich sein, sowie einfache Orientierung im Fahrzeug bieten.
  • Reduzierter Personalbedarf und schnelle Hilfe in Notsituationen: In vollständig automatisierten Fahrzeugsystemen ist Personal nicht mehr vorgesehen. Dadurch gehen wichtige Hilfestellungen, wie körperliche Unterstützung, Orientierungshilfe oder das durch Personal vermittelte Sicherheitsgefühl verloren. Das fehlende Personal macht es um so wichtiger, dass Nutzende in Notsituationen rasch Unterstützung erhalten. Barrierefreie automatisierte Mobilität erfordert zuverlässige Notrufanlagen, Fernunterstützung und klare Kommunikation mit Service- und Rettungsdiensten. Diese Anforderung ist vor allem in peripheren Gebieten außerhalb der Ballungsräume von großer Bedeutung. In diesen Gebieten sind Notfall- und Servicedienste häufig weniger dicht verfügbar, wodurch Hilfeleistungen oftmals mehr Zeit in Anspruch nehmen.
  • Akzeptanz: Neben den genannten Anforderungen bilden erfolgreiche Tests und Einsätze automatisierter Fahrsysteme in Modellregionen die Grundlage für die allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz.

Für Menschen mit Behinderung schaffen automatisierte Fahrsysteme neue Chancen:

  • Unabhängigkeit von fremder Hilfe bei der Fortbewegung und Assistenzpersonen
  • Teilhabe am täglichen Leben
  • Verbesserter Zugang zu Arbeit, Bildung und Freizeit
  • Flexible Nutzung
  • Möglichkeit individueller Mobilitätslösungen auch außerhalb klassischer Verkehrsangebote

Die aktuellen Entwicklungen bieten die Chance, Mobilität inklusiver zu gestalten und bestehende Zugangsbarrieren abzubauen. Neue Möglichkeiten ergeben sich durch autonome Fahrfunktionen, für die kein Führerschein vorausgesetzt wird und so beispielsweise von Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen kein Fahrzeug selbst lenken können oder blinden und sehbehinderten Personen genutzt werden können. Dadurch wird ihnen ermöglicht, Wege des alltäglichen Lebens wie Arbeitswege, Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten selbstständig zu bewältigen. Auch autonome Shuttles und Angebote des automatisierten Bedarfsverkehrs fördern flexible Mobilität und erleichtern so soziale Teilhabe.

Neben den kontinuierlichen technologischen und rechtlichen Entwicklungen bleibt die Einbindung von Menschen mit Behinderung ein entscheidender Faktor für den Erfolg. Es ist wichtig ihre Barrierefreiheitsanforderungen von Beginn an in Planungs- und Entwicklungsprozesse einzubeziehen und unter regelmäßigen Evaluationen weiter anzupassen, um automatisierte Fahrsysteme möglichst inklusiv und für alle Nutzenden zugänglich zu gestalten.