Berichte zu Lenk- und Ruhezeitkontrollen

Die erstellten Berichte über die in Österreich durchgeführten Lenk- und Ruhezeitkontrollen werden vom Bundesministerium im vorgeschriebenen Zweijahresrhythmus an die Europäische Kommission übermittelt.

Die Vorgangsweise, Vorgaben und Mindestkontrollen der Lenk- und Ruhezeitkontrollen sind in der   Richtlinie 2006/22 (EUR-Lex) geregelt.

Der Bestand an Fahrzeugen, welche unter die Verordnung fallen, wird über die Statistik Austria erhoben. Die für die Berechnung ausschlaggebende Anzahl an Arbeitstagen beträgt 240. Anhand dieser Zahlen wird die Vorgabe an Mindestkontrollen errechnet.

Gemäß Artikel 2 Absatz 3 Richtlinie 2006/22/EG gilt, dass mindestens 3 % der Tage überprüft werden, an denen Kraftfahrer von Fahrzeugen arbeiten, die in den Geltungsbereich der   Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 (EUR-Lex) und   Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (EUR-Lex) fallen.

Berichte über die Umsetzung