Recht
Nationale Vorschriften
Die österreichischen Vorschriften für Straßenfahrzeuge bestehen aus dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) und den dazu erlassenen Verordnungen, u.a. die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV).
Die jeweils gültigen Fassungen der Rechtsakte können über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgerufen werden:
Im Kraftfahrgesetz KFG (RIS) sind die grundlegenden Bestimmungen über die technischen Eigenschaften der Fahrzeuge, ihre Genehmigung und ihre Zulassung zum Verkehr, festgelegt.
In der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung KDV (RIS) sind die meisten im KFG enthaltenen technischen und rechtlichen Bestimmungen, teilweise durch konkrete Prüfvorschriften, Verweise auf die Bestimmungen in EU-Richtlinien und Verordnungen oder den technischen UN-Regelungen, angegeben.
In der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung PBStV (RIS) sind die Bestimmungen für die wiederkehrende (Fahrzeug-)Begutachtung „Pickerl“ § 57a (KFG), die besondere (Fahrzeug-)Überprüfung § 56 (KFG) und die (Fahrzeug-)Prüfung an Ort und Stelle § 58 (KFG), festgelegt.
Internationale Vorschriften
Die in Österreich anzuwendenden internationalen Vorschriften gliedern sich in zwei Gruppen:
EU-Richtlinien und Verordnungen
EU-Richtlinien und EU-Verordnungen sind gültige Rechtsakte der Europäischen Union die alle EU-Mitgliedstaaten betreffen. Dabei geben EU-Richtlinien den Mitgliedstaaten Ziele vor, die sie durch eigene (nationale) Gesetze umsetzen müssen. Hingegen gelten EU-Verordnungen unmittelbar und verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer separaten (nationalen) Umsetzung bedarf.
Für die Erteilung einer „Betriebserlaubnis“ von Straßenfahrzeugen sind vor allem diese drei EU-Rechtsakte von Bedeutung:
- Verordnung (EU) 2018/858 (EUR-Lex) für Kraftfahrzeuge mit mindestens 4 Rädern und deren Anhänger
- Verordnung (EU) Nr. 167/2013 (EUR-Lex) für landwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger
- Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (EUR-Lex) für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
Weitere Informationen zu den Rechtsakten der Europäischen Union:
- Richtlinien und Verordnungen für Kraftfahrzeuge mit mindestens 4 Rädern und deren Anhänger (europa.eu)
- Richtlinien und Verordnungen für zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge (europa.eu)
- Richtlinien und Verordnungen für landwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger (europa.eu)
- Einzelne Richtlinien und Verordnungen in EUR-Lex mit direktem Zugang zu EU-Rechtsakten und des Amtsblattes der Europäischen Union (europa.eu)
- Konsolidierte Fassungen von Rechtsakten der Europäischen Union mit Volltextsuche (europa.eu)
UNECE-Regelungen
UN-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (United Nations Economic Commission for Europe UNECE) werden von den einzelnen internationalen Vertragsstaaten freiwillig anerkannt und können von der Europäischen Union ins EU-Recht als EU-Verordnung übernommen werden. Derzeit existieren etwa 165 anerkannte UN-Regelungen und viele davon sind aufgrund des geltenden EU-Rechts auch verpflichtend anzuwenden.
Weitere Informationen zu UN-Regelungen:
- Liste der in geltenden UN-Regelungen samt Angaben zu den letzten Änderungsserien in Englisch und Französisch (europa.eu)
- Europäische Kommission: UN-Vorschriften, die nach EU-Recht für die EU-Mitgliedsstaaten verbindlich werden müssen vor in Kraft treten in alle offiziellen EU-Amtssprachen übersetzt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die in Österreich angewendeten technischen UN-Regelungen können online in der Statustabelle der Europäischen Kommission – in den jeweiligen Sprachfassungen – abgerufen werden:
Übersetzungen von UN-Vorschriften im Bereich der Fahrzeugzulassung (europa.eu)