Personal

Im österreichischen Seilbahnbereich sind an die 15.000 Personen beschäftigt. Durch eine gute Aus- und laufende Weiterbildung des Seilbahnpersonals wird ein reibungsloser Seilbahnbetrieb gewährleistet. Die Voraussetzung für die Betriebsleitung, deren Stellvertretung sowie deren Ausbildung wird im Personalerlass genau festgelegt. Regelmäßige betriebsinterne Personalschulungen, Erste-Hilfe-Schulungen und Bergeübungen sind Pflicht.
- R 5/18 Regelung für die Bestellung von Betriebsleitern (PDF, 76 KB)
- Personalerlass 2014: Zuverlässigkeit & Eignung Bediensteter (PDF, 126 KB)
- Anlage zum Personalerlass 2014 (PDF, 62 KB)
Schutz des Personals
Auch der ist für ein Seilbahnunternehmen gesetzlich geregelt ( ArbeitnehmerInnenschutzverordnung), ebenso im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobiltelefonfunkstationen auf oder in unmittelbarer Nähe von Stützen oder Stationsgebäuden von Seilbahnanlagen.
Funkübertragungsanlagen; Arbeitnehmerschutzbestimmungen (PDF, 39 KB)
Stationsbedienstete
Richtlinie über einen Arbeitsplatz für den Stationsbediensteten in einem Überwachungsraum an der Einsteigestelle der Talstation und der Aussteigstelle der Bergstation von Sesselbahnen und -liften.