Informationsfreiheitsgesetz

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Einführung der Informationsfreiheit traten größtenteils mit 1. September 2025 in Kraft. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt darauf ab, dass Transparenz zur Regel wird und Geheimhaltung nur in Ausnahmefällen erfolgt.

Achtung

Im Zeitraum vom 17. Februar 2026, 14:00 Uhr bis 18. Februar 2026, 15:00 Uhr gab es im Bundesministerium eine technische Störung beim Empfangen externer E-Mails.
Durch diese Störung konnten vereinzelt E-Mails von Sender:innen außerhalb des Bundesministeriums nicht zugestellt werden. War das der Fall, wurde dazu leider keine Fehlermeldung versandt.

Sollten Sie im Zeitraum der Störung ein E-Mail an das Bundesministerium geschickt haben und eine entsprechende Reaktion vermissen, könnte auch Ihr E-Mail von dieser Störung betroffen sein. Das betrifft auch Anfragen über das  Portal FragDenStaatIn diesem Fall ersuchen wir Sie, Ihr E-Mail bzw. Ihre Anfrage nochmals zu schicken.

Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis!
Seit 18. Februar 2026 ab 15:00 Uhr läuft das E-Mail-System wieder störungsfrei.

Dies bedeutet für die öffentliche Verwaltung, dass vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit umgedacht werden muss und dies in einem relativ kurzen Zeitraum. Durch das IFG stehen die verpflichteten Organe vor mannigfachen Herausforderungen, denen nur mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit effizient und sinnvoll begegnet werden kann.

Um das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) organisatorisch bestmöglich auf das IFG vorzubereiten, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet und ein Projekt aufgesetzt. Der vorliegende Projektplan bildet die Grundlage dafür.

Projektziel ist es, für die Mitarbeiter:innen des Bundesministeriums ab dem 1. September 2025 eine möglichst friktionsfreie Einhaltung des IFG gewährleisten zu können.

Die Arbeiten der Arbeitsgruppe liefen bis Ende Oktober 2025. Mit Inkrafttreten des IFG wurde ein erster Projektzwischenbericht erarbeitet. Finden Sie im Anschluss den Projektplan, den Projektzwischenbericht und Projektendbericht.