Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-T)
Die grundlegenden Überlegungen für ein transeuropäisches Verkehrsnetz zur wirtschaftlichen und verkehrlichen Vernetzung Europas reichen bis ins Jahr 1990 zurück. Seitdem wurde das Konzept schrittweise zu einem multimodalen Verkehrsnetz weiterentwickelt, das anhand definierter Kriterien fortlaufend angepasst und ausgebaut wird.
Das TEN-T (trans-European transport network) ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union zur koordinierten und integrierten Entwicklung einer kohärenten, leistungsfähigen und hochwertigen Verkehrsinfrastruktur. Das Netz umfasst Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, Kurzstreckenseeverkehrsrouten und Straßen und verbindet zentrale Verkehrsknotenpunkte wie Städte, See- und Binnenhäfen, Flughäfen und Terminals.
Übergeordnetes Ziel der TEN-T-Politik ist die Schaffung eines einheitlichen, EU-weiten und multimodalen Verkehrsnetzes mit hohen und möglichst einheitlichen Qualitätsstandards. Im Mittelpunkt stehen die Harmonisierung und Weiterentwicklung infrastruktureller Anforderungen, die Verbesserung grenzüberschreitender Verbindungen sowie die Beseitigung von Lücken, Engpässen und infrastrukturellen Schwachstellen. Dadurch sollen die Leistungsfähigkeit, Vernetzung und Resilienz des europäischen Verkehrssystems gestärkt und zugleich die wirtschaftliche und räumliche Integration Europas gefördert werden.
Foto: Europäische Kommission
In den vergangenen Jahrzehnten wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen mehrmals überarbeitet. Im Jahr 2024 trat die aktuell gültige Verordnung (EU) 2024/1679 (eur-lex.europa.eu) über die Leitlinien für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes in Kraft.
Das TEN-T ist hierarchisch in das Kernnetz, das erweiterte Kernnetz und das Gesamtnetz gegliedert. Die Fristen für die Erfüllung der in der TEN-T-Verordnung festgelegten Anforderungen unterscheiden sich je nach Netzhierarchie.
Das Kernnetz umfasst die wichtigsten europäischen Verkehrsverbindungen und Knotenpunkte und soll bis 2030 fertiggestellt sein. Das erweiterte Kernnetz ist bis 2040 umzusetzen. Das Gesamtnetz verbindet alle Regionen der EU mit dem Kernnetz und soll bis 2050 vollständig realisiert sein.
Aktuelle TEN-T-Übersichtskarte der europäischen Verkehrskorridore (transport.ec.europa.eu)
Verkehrsnetz in Österreich
Das TEN-T umfasst in Österreich:
- 3.028 Kilometer Schieneninfrastruktur
- 1.827 Kilometer Straßeninfrastruktur
- 343 Kilometer Wasserstraßeninfrastruktur
- 6 Flughäfen
- 4 Binnenhäfen
- 8 multimodale Güterterminals
- 9 städtische Knoten (= 9 Landeshauptstädte)
Europäische Verkehrskorridore
Mit der Verordnung (EU) 2024/1679 (eur-lex.europa.eu) wurde die TEN-T Korridorstruktur neu geordnet. Die bisherigen TEN-T-Kernnetzkorridore und die Schienengüterverkehrskorridore wurden in neun Europäische Verkehrskorridore integriert. Damit sollen Investitionsplanung, Ausbau und Betrieb entlang der wichtigsten europäischen Verkehrsachsen besser koordiniert, Synergien genutzt und Doppelstrukturen vermieden werden. Die Europäischen Verkehrskorridore bilden das Rückgrat des Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes und bündeln die strategisch wichtigsten multimodalen Verkehrsachsen für den Personen- und Güterverkehr.
Für jeden Europäischen Verkehrskorridor wird ein Koordinator oder eine Koordinatorin eingesetzt. Diese unterstützen die koordinierte Umsetzung des TEN-T, erstellt gemeinsam mit den beteiligten Mitgliedstaaten Arbeitspläne, überwacht die Fortschritte und identifiziert grenzüberschreitende Hemmnisse. Die Korridore reichen zudem über das Gebiet der EU hinaus und binden unter anderem die Ukraine, die Republik Moldau sowie die Staaten des westlichen Balkans ein.
Relevanz für Österreich
Durch Österreich verlaufen vier der neun Europäischen Verkehrskorridore:
- Ostsee – Adriatisches Meer (Baltic Sea – Adriatic Sea)
- Skandinavien – Mittelmeer (Scandinavian – Mediterranean)
- Rhein – Donau (Rhine – Danube)
- Westlicher Balkan – Östliches Mittelmeer (Western Balkans – Eastern Mediterranean)
Connecting Europe Facility (CEF)
Die CEF ist ein EU-Förderinstrument für strategische Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Netze und besteht seit 2014. Sie ist im Rahmen des mehrjährigen EU-Finanzrahmens verankert; die aktuelle Rechtsgrundlage für den Zeitraum 2021–2027 ist die Verordnung (EU) 2021/1153 (eur-lex.europa.eu).
Die Europäische Kommission ist für die Umsetzung der Connecting Europe Facility (CEF) verantwortlich, legt die politischen und förderstrategischen Prioritäten fest und trifft die Förderentscheidungen. Die European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) unterstützt die Kommission insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung der Förderaufrufe, der Evaluierung der Anträge sowie bei der vertraglichen Abwicklung und Überwachung der geförderten Projekte.
Für die Verkehrsinfrastruktur bildet CEF das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen TEN-T-Politik. Während die TEN-T-Verordnung festlegt, welche wichtigen Verkehrsverbindungen und Knoten in Europa entwickelt werden sollen, unterstützt CEF deren Planung und Umsetzung finanziell. Für die Förderperiode 2021–2027 stehen insgesamt rund 33,7 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 25,8 Milliarden Euro für den Verkehrsbereich.
Gefördert werden insbesondere Projekte mit europäischem Mehrwert, etwa grenzüberschreitende Verbindungen, die Beseitigung von Engpässen und fehlenden Verbindungen sowie die Digitalisierung und Dekarbonisierung des Verkehrsnetzes. CEF ist damit ein wesentliches Instrument, um diese europäischen Infrastrukturziele in konkrete Investitionen umzusetzen.
Für Österreich ist die CEF von besonderer Bedeutung, da das Land an mehreren zentralen europäischen Verkehrsachsen liegt und eine wichtige Rolle im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr spielt.
Seit 2014 wurden in Österreich im Rahmen der CEF 136 Verkehrsprojekte mit einem Fördervolumen von rund 1,37 Milliarden Euro unterstützt (Stand: 2025). Dazu zählen umfangreiche Verkehrsinfrastrukturprojekte wie der Brenner-Basistunnel und die Koralmbahn sowie zahlreiche weitere Projekte entlang der Europäischen Verkehrskorridore.
Tipp
Weiterführende Information der EU-Kommission: