Gefahrguttransport-Vollzugserlässe

Der Vollzugserlass regelt Fragen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV), Containersicherheitsgesetz (CSG) und sonstigen Regelungen.

Die Ausführungen zum ADR sind in der Reihenfolge der bezughabenden Bestimmungen des ADR geordnet. Sie können aber – soweit nicht inhaltliche Abweichungen entgegenstehen – auch für die entsprechenden Bestimmungen der anderen Verkehrsträger angewandt werden.

Neu

Zur Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Abfallwirtschaftslogistik ist es daher notwendig, Beförderungen unter Anwendung der Vereinbarungen M329 und RID 5/2020 im innerstaatlichen Verkehr vorläufig weiterhin zu akzeptieren. Das betrifft auch den Vermerk im Beförderungspapier.

Sondervereinbarungen M329 und RID 5/2020 gemäß 1.5.1 ADR/RID; weitere Anwendbarkeit vom 19. September 2025 (PDF, 250 KB)

Erläuternde Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Erlassbestimmungen sind kursiv dargestellt. Der Gefahrguttransport-Vollzugserlass 2007 ersetzt sämtliche frühere Erlässe der Abteilung IV/ST3 (früher IV/ST6, bzw. II/ST8, bzw. II/B/9).

Vollzugserlass GGBG vom 22. Februar 2007 (PDF, 719 KB)

Der Erlass vom 11. Dezember 2015 behandelt Rechtsfragen in Zusammenhang mit den internationalen Gefahrgutregelungen in der Fassung 2015, sowie des Verhältnisses zu Bestimmungen des GGBG und zur Aktualisierung des Erlassbestands. Die Anlage zum Erlass 2015 enthält Lehr- und Zeitpläne für die Gefahrgutlenkerausbildung.

Erlass Vollzug GGBG und internationaler Gefahrgutübereinkommen vom 11. Dezember 2015 (PDF, 546 KB)

Anlage „Lehr- und Zeitpläne für die Gefahrgutlenkerausbildung“ zum Erlass 2015 (PDF, 198 KB)

Der Mängelkatalog wurde ursprünglich in den Vollzugserlass eingegliedert. Der Mängelkatalog wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Ausgabe 4 tritt mit 20. Juli 2016 in Kraft und berücksichtigt auch schon Änderungen in den Bezeichnungen, die erst im ADR 2017 aufscheinen, aber keine inhaltlichen Unterschiede darstellen (Kennzeichnungen – Kennzeichen).

Mängelkatalog vom 20. Juli 2016, Ausgabe 4 (PDF, 212 KB)