Ablauf
Antragsberechtigt
sind Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und Stellen (Reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transportunternehmen, reglementierte Lieferanten von Bordvorräten und bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen)
Anmeldung
im Unternehmensserviceportal USP (siehe Anleitung zum Ersteinstieg ins Unternehmensportal für ZÜP (PDF, 685 KB))
Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
über die Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung / Aviation Security“ (siehe Bedienungsanleitung (PDF, 1 MB))
- Vor- und Familiennamen, gegebenenfalls den Geburtsnamen,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort (einschließlich des Geburtslandes),
- Staatsangehörigkeiten,
- Vornamen der Eltern,
- Staatsangehörigkeiten
- Kontakt: Telefon, E-Mail
- Wohnsitz, mit Land, Ort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer, von/bis Datum
- Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen (jeweils mit Art, Organisation, Tätigkeit, von/bis Datum) und jegliche Lücken während der letzten fünf Jahre,
- Kopie eines Reisepasses, Personalausweises, Identitätsausweises,
- Fremdenpasses oder Konventionsreisepasses zur Feststellung der Identität der zu überprüfenden Person (als JPG oder PDF)
- ausländische Strafregisterbescheinigungen oder vergleichbare Nachweise der Wohnsitzstaaten in dem die Person 6 Monate oder länger ununterbrochen wohnhaft war der letzten fünf Jahre in beglaubigter Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache, welche bei erstmaliger Vorlage nicht älter als 6 Monate sein dürfen, (als JPG oder PDF) mit Ausstellungsdatum, zugehörigem Wohnsitz und Angabe ob Einträge vorhanden sind oder nicht
- Erstmaliger Antrag oder wiederkehrender Antrag
- Ausprägung der Zuverlässigkeitsprüfung (normal/erweitert)
- Grund für die Zuverlässigkeitsprüfung
- gegebenenfalls Angabe der Art der beabsichtigten Tätigkeit
- Zustimmung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
- Dabei sind folgende Daten spätestens 4 Wochen vor beabsichtigter Aufnahme der Tätigkeit einzugeben:
Fristen
Nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen ist das Ergebnis der Überprüfung in der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ über den sogenannten ZÜP-Status ersichtlich
Vor Ablauf von 12 Monaten ist bei der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung und vor Ablauf von 3 Jahren bei der normalen Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Antrag erneut zu stellen. Der Antragsteller hat selbst rechtzeitig vor Ablauf der Zuverlässigkeitsüberprüfung (Beachten der 4-Wochen-Frist!) für die erneute Antragstellung Sorge zu tragen. Personen ohne gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung darf weder ein Flughafenausweis oder Flugbesatzungsausweis ausgestellt werden noch dürfen sie oben genannte Tätigkeiten durchführen bzw. unbegleiteten Zugang zu Luftfracht und Luftpost, Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen haben, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 31. Dezember 2021 erfolgreich absolviert werden, bleiben bis zum Ablauf oder spätestens bis zum 30. Juni 2024 gültig.
Kosten
Der Pauschalbetrag für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro.