Gleichbehandlung

Seit dem Jahr 1993 gibt es das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. 
Abgekürzt heißt es B-GlBG.

Das B-GlBG regelt das Gleichbehandlungsgebot im öffentlichen Dienst. 
Gleichbehandlungsgebot heißt, dass alle Menschen im Beruf gleich behandelt werden müssen.

Das Gesetz schützt vor Diskriminierung im Beruf und in der Ausbildung. 
Niemand darf wegen einem der folgenden Merkmale diskriminiert werden:

  • Dem Geschlecht
  • Der ethnischen Zugehörigkeit
  • Der Religion
  • Der Weltanschauung
  • Dem Alter
  • Der sexuellen Orientierung

Das Gesetz sagt, dass es Gleichbehandlungs-Beauftragte geben muss. 
Gleichbehandlungs-Beauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Sie beraten und unterstützen andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie achten darauf, dass keine Diskriminierung passiert.

Das Gesetz sagt auch, dass die Bundesministerien Frauenförderungspläne erstellen müssen. In einem Frauenförderungsplan stehen Maßnahmen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Bundesministerien Geschlechtergerechtigkeit erreichen. 
Beispiele für solche Maßnahmen sind Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting.

Gleichbehandlungsbeauftragte

Im Bundesministerium gibt es in jeder Sektion mindestens eine Gleichbehandlungsbeauftragte.

Vorsitz: Alexandra Jahrl, LL.M. (WU)
Stellvertretender Vorsitz: Mag.a  Antonia Hatler, LL.M. und Mag.a  (FH) Silvia Neumann

Gleichbehandlungsbeauftragte nach Sektionen

Bereich Gleichbehandlungsbeauftragte
Sektion I 

Mag.a Verena Haberzeth 
Mag.a Carina Foglia-Schauer (Stellvertretung) 

Sektion II DIin Lisa Anderluh 
Mag.a (FH) Silvia Neumann (Stellvertretung)
Sektion III Mag.a (FH) Silvia Neumann 
Mag.a Margit Mischkulnig (Stellvertretung)
Sektion IV – Eisenbahn, Straße,
Infrastrukturverfahren
Alexandra Jahrl, LL.M. (WU) 
Mag. Peter Fasching (Stellvertretung)
Sektion IV – Luftfahrt, Schifffahrt  Mag.a Antonia Hatler, LL.M. 
Ass. iur. Christine Mucina-Bauer 

Frauenbeauftragte

Im Bundesministerium gibt es auch zwei Frauenbeauftrage.

  • Frauenbeauftragte unterstützen und beraten ihre Kolleginnen.
  • Frauenbeauftrage informieren über die Rechte von Frauen und sagen, wie sie ihre Rechte bekommen.
  • Frauenbeauftragte helfen, wenn der Arbeitgeber das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht einhält.

Frauenbeauftragte Zentralstelle: Hanna Heynhold, BA MA

Patentamt: Mag.a  Petra Gattinger