Organisation des Regional- und Nahverkehrs
Der Bund gibt den Rahmen zur Gestaltung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV) in Österreich vor:
- Verbundgrenzen nach Fahrgastströmen,
- einheitliche Tarifsystematik,
- kompatible Abfertigung und
- Qualitätskriterien.
Bestellungen von Verkehrsdiensten erfolgen durch den Bund (vor allem Tarifstützungen im Schienenbereich), Länder, Gemeinden oder sonstige Dritte (vor allem leistungsbezogen).
Weitere Akteure in der Organisation des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs sind die Verkehrsunternehmen. Diese arbeiten mit der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft (VOG) zusammen und werden vom Bund, den Ländern, Gemeinden und von Dritten bestellt.

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Abteilung II/Infra 3 –Öffentlicher Personennah- und -regionalverkehr (ÖPNRV)
Telefon: +43 (0) 1 71162-652401, Fax: +43 (0) 1 71162-652499
E-Mail: infra3@bmimi.gv.at