Gleichbehandlung

Seit 1993 gilt das  Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) (RIS), welches das Gleichbehandlungsgebot im Bereich des öffentlichen Dienstes verankert. Dieses Gesetz schützt vor Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis und zwar egal, ob die Diskriminierung auf dem Geschlecht, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, dem Alter oder der sexuellen Orientierung beruht. Eine Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter:innen wird durch die Gleichbehandlungsbeauftragten gewährleistet (siehe Geschäftseinteilung). 

Auf Grundlage des B-GlBG sind zum einen die Gleichbehandlungsberichte des Bundes (BKA) sowie zum anderen die Frauenförderungspläne zu erstellen – siehe den aktuellen  Frauenförderungsplan des Bundesministeriums (RIS).

Gleichbehandlungsbeauftragte

Vorsitz: Alexandra Jahrl, LL.M. (WU)
Stellvertretender Vorsitz: Mag.a Antonia Hatler, LL.M. und Mag.a Silvia Neumann

Gleichbehandlungsbeauftragte nach Sektionen
Bereich Gleichbehandlungsbeauftragte
Sektion I Mag.a Verena Haberzeth
Mag.a Carina Foglia-Schauer (Stellvertretung)
Sektion II DIin Lisa Anderluh
Mag.a (FH) Silvia Neumann (Stellvertretung)
Sektion III Mag.a (FH) Silvia Neumann
Mag.a Margit Mischkulnig (Stellvertretung)
Sektion IV – Eisenbahn, Straße, Infrastrukturverfahren Alexandra Jahrl, LL.M. (WU)
Mag. Peter Fasching (Stellvertretung)
Sektion IV – Luftfahrt, Schifffahrt Mag.a Antonia Hatler, LL.M.
Ass. iur. Christine Mucina-Bauer

Frauenbeauftragte

Zentralstelle: Hanna Heynhold, BA MA
Patentamt: Mag.a Petra Gattinger