S 18 Bodensee Schnellstraße
verläuft vom Knoten Dornbirn (A 14) bis zur Staatsgrenze bei Höchst
Zur Lösung der Verkehrsprobleme im Unteren Rheintal hat das Land Vorarlberg von 2008 bis 2011 ein Planungs- und Beteiligungsverfahren mit dem Titel „Mobil im Rheintal“ durchgeführt, aus diesen zwei Straßenvarianten hervorgingen. Da der Anfangspunkt dieser Varianten nicht mehr in der Gemeinde Lauterach sondern in der Gemeinde Dornbirn zu liegen kommt, war eine Änderung der im Bundesstraßengesetz verankerten Beschreibung der S 18 Bodensee Schnellstraße (vom Knoten bei Lauterach bis zur Staatsgrenze bei Höchst) erforderlich.
Auf Initiative des Landes Vorarlberg hat das Bundesministerium 2013 eine strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V) gemäß SP-V-Gesetz für eine Änderung der hochrangigen Verbindung zwischen der A 14 und der Schweiz eingeleitet. Der Gesetzesentwurf zur Netzveränderung (Änderung des Verzeichnisses 2 des BStG über den Verlauf der S 18 entsprechend dem Ergebnis der SP-V: Knoten bei Dornbirn – Staatsgrenze bei Höchst) wurde im Nationalrat beschlossen und mit BGBl. I Nummer 5 am 13. Jänner 2017 kundgemacht.
Im Jahr 2021 erfolgte eine Evaluierung sämtlicher Bundesstraßenprojekte, so auch der S 18. Aufgrund eines Entschließungsantrages durch den Nationalrat wurde eine weitere, detaillierte Überprüfung – vor allem hinsichtlich rascher umzusetzender Varianten zur Verkehrsentlastung vorgenommen.
Das Ergebnis dieser Evaluierung inklusive Alternativenprüfung ist im Bericht "Evaluierung Schnellstraße S 18" festgehalten. Derzeit wird im BMIMI das Vorprojekt geprüft.
Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Website der ASFiNAG.