Statistik über das Bestehen der praktischen Fahrprüfung bei den Klassen A und B seit 2014

Nach Anhang IV der Führerscheinrichtline 2006/126/EG ist zur Qualitätssicherung die jährliche Überprüfung der Fahrprüfer:innen vorgesehen.

Gemäß § 34b Abs. 8 FSG obliegt die Überwachung sowie die Durchführung allfälliger Kontrollmaßnahmen dem Landeshauptmann. Zur Unterstützung und Kontrolle hat das BMIMI jährlich eine Statistik der Fahrprüfer:innen über die Anzahl der durchgeführten Fahrprüfungen sowie den Prüfungsergebnissen zu erstellen.

Diese wird bei den regelmäßig stattfindenden Zusammenkünften der zuständigen Vertreter:innen der Ämter der Landesregierungen besprochen und die jeweiligen Ergebnisse an diese übermittelt, sodass gegebenenfalls markante Abweichungen erkannt und etwaig notwendige länderspezifische Maßnahmen gesetzt werden können.

Statistik über das Bestehen der praktischen Fahrprüfung (PDF, 828 KB)