Führerscheingesetz (FSG)
Das Führerscheingesetz gilt grundsätzlich für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.
Hinweis
Umfangreiche Informationen zum Führerschein mit all seinen Voraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten finden Sie auf oesterreich.gv.at.
In den letzten zwei Jahrzehnten gab es mehrere wichtige Änderungen im Führerscheingesetz – ein Auszug:
- Im Rahmen der Mehrphasenausbildung soll insbesondere auf die wesentlichen Unfallursachen, nämlich mangelnde Fahrerfahrung in Verbindung mit hoher Risikobereitschaft der Fahranfänger, eingegangen werden:
BGBl. I Nr. 129/2002 (RIS) - Mit der 7. Novelle zum Führerscheingesetz wurde die gesetzliche Grundlage für das Vormerksystem in Österreich geschaffen. Dieses System soll mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen bringen soll:
BGBl. I Nr. 15/2005 (RIS) - Die 8. Novelle zum Führerscheingesetz schuf die gesetzliche Grundlage für ein neues, modernes, entbürokratisiertes und bürgernahes Führerscheinerteilungsverfahren in Österreich:
BGBl. I Nr. 152/2005 (RIS) - Mit der 12. Novelle wurden einige Strafsätze wie zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht und die Dauer des Führerscheinentzuges nach Alkoholdelikten verlängert:
BGBl. I Nr. 93/2009 (RIS)