Was ist das 3-Säulen-Modell?

Das Bundesministerium hat nach den Katastrophenhochwassern 2002 an der Donau und 2006 an der March, welche einem rund 100-jährlichem Hochwasserereignis entsprachen, gemeinsam mit den Ländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Gemeinden nachfolgendes 3-Säulen-Modell zum Hochwasserschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich entwickelt:

  1. Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Vereinbarung Hochwasserschutz Donau
  2. Sanierungsprogramm Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK)
  3. Generalsanierungsprogramm March-Thaya Schutzsystem (via donau)

Gesetzliche Grundlage bildet dazu das Wasserbautenförderungsgesetz, wonach bis zu 50 Prozent der aufgewendeten Mittel für den Bau von Hochwasserschutzvorhaben an der Donau durch das Bundesministeriium, zumindest 30 Prozent durch die jeweiligen Länder und maximal 20 Prozent durch die Gemeinden finanziert werden.

Für die March als Grenzgewässer finanziert das Bundesministerium derartige Maßnahmen zu 100 Prozent. Für den Bereich der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) gelten gesonderte Finanzierungsschlüssel gemäß DHK-Gesetz.

Die Risikomanagementstrategien des Bundesministeriums wurden entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, Innovation und Sozioökonomie entwickelt.

Rechtliche Grundlagen für den Hochwasserschutz