FTI-Pakt
Die Bundesregierung beschließt gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz einen Pakt für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt) für jeweils drei Jahre. Der FTI-Pakt operationalisiert die Ziele und Handlungsfelder der FTI-Strategie und definiert strategische und forschungs- und innovationspolitische Schwerpunkte. Die Schwerpunkte werden in weiterer Folge durch die zuständigen Ministerien in den Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen mit den zentralen Einrichtungen, gemäß deren jeweiligem gesetzlichen Auftrag sowie durch weitere Maßnahmen umgesetzt. Im Februar 2026 wurde der dritte FTI-Pakt für die Jahre 2027-2029 beschlossen.
Der FTI-Pakt ist die wesentliche inhaltliche und budgetäre Grundlage für die Umsetzung des FTI-Offensivpakets des BMIMI und damit ein zentraler Beitrag zur Umsetzung der Industriestrategie 2035. Das Paket enthält folgende Elemente:
- Umsetzung einer fokussierten Schlüsseltechnologie-Offensive
- Vorantreiben einer Transformations-Offensive
- Stärkung der Innovationsbasis am Standort
In der Umsetzung des FTI-Pakts wird das BMIMI besonderes Augenmerk auf die Steigerung von Effizienz und Effektivität im FTI-System, die Überleitung von Forschungsergebnissen in die Anwendung, sowie die Hebung von Synergien mit nationalen und europäischen Vorhaben legen.
FTI-Pakt 2027–2029
Für den FTI-Pakt 2027-2029 stehen insgesamt rund 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung, davon entfallen rund 1,7 Mrd. Euro auf das Budget (UG34) des BMIMI.
Der FTI-Pakt 2027-2029 auf der Website des Bundeskanzleramts.
FTI-Pakt 2024–2026
Für den FTI-Pakt 2024-2026 standen ursprünglich 5,05 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Summe wurde im Zuge der Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung auf 5,2 Milliarden Euro erhöht.
Der FTI-Pakt 2024-2026 auf der Website des Bundeskanzleramts (PDF, 224 KB).
Weitere Informationen zur FTI-Strategie 2030 und den bisherigen FTI-Pakten finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes.