Österreichischer Aero-Club
Der Österreichische Aero-Club (ÖAeC) ist der österreichische Fachverband für den gesamten Flugsport der nichtgewerblichen Allgemeinen Luftfahrt und ist auch als Zivilluftfahrtbehörde tätig.
Die Zuständigkeiten für bestimmte Amtshandlungen sind klar und detailliert in der ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung (ÖAeCVO) § 1 (RIS) geregelt. Die Aufgaben sind vielfältig und reichen von der Ausstellung, Anerkennung und Verlängerung von Scheinen, Ausstellung und Erneuerungen von Berechtigungen bis hin zu umfangreichen Prüfungsaufgaben.
Zuständigkeit des ÖAeC als Luftfahrtbehörde
- Ausstellung von Scheinen, Lehrberechtigungen beziehungsweise Anerkennung ausländischer Scheine, Genehmigung von Zivilluftfahrerschulen für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Fallschirmspringer, Freiballonfahrer, Piloten von Hänge- oder Paragleitern sowie von motorisierten Hänge- oder Paragleitern
- Beurkundung der Lufttüchtigkeit für motorisierte Hänge- und Paragleiter, Nachprüfung dieser Luftfahrzeuge
- Nachprüfung von Segelflugzeugen (gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1139) beziehungsweise Ultraleichtflugzeugen
- Aufgaben als Aufsichtsbehörde im Hinblick auf Hänge- oder Paragleiter und motorisierten Hänge- oder Paragleitern und Fallschirmen
- Betriebsbewilligung für Flugmodelle über 25 Kilogramm
- Erstellung von Gutachten über die Luft- und Betriebstüchtigkeit von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 (§ 24f LFG idgF.) für die Austro Control GmbH.