Österreichischer Aero-Club

Der Österreichische Aero-Club (ÖAeC) ist der österreichische Fachverband für den gesamten Flugsport der nichtgewerblichen Allgemeinen Luftfahrt und ist auch als Zivilluftfahrtbehörde tätig.

Das Logo des österreichischen Aeroclubs
Foto: Aeroclub

Die Zuständigkeiten für bestimmte Amtshandlungen sind klar und detailliert in der  ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung (ÖAeCVO) § 1 (RIS) geregelt. Die Aufgaben sind vielfältig und reichen von der Ausstellung, Anerkennung und Verlängerung von Scheinen, Ausstellung und Erneuerungen von Berechtigungen bis hin zu umfangreichen Prüfungsaufgaben.

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Zuständigkeit des ÖAeC als Luftfahrtbehörde

  • Ausstellung von Scheinen, Lehrberechtigungen beziehungsweise Anerkennung ausländischer Scheine, Genehmigung von Zivilluftfahrerschulen für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Fallschirmspringer, Freiballonfahrer, Piloten von Hänge-  oder Paragleitern sowie von motorisierten Hänge- oder Paragleitern
  • Beurkundung der Lufttüchtigkeit für motorisierte Hänge- und Paragleiter, Nachprüfung dieser Luftfahrzeuge
  • Nachprüfung von Segelflugzeugen (gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1139) beziehungsweise Ultraleichtflugzeugen
  • Aufgaben als Aufsichtsbehörde im Hinblick auf Hänge- oder Paragleiter und motorisierten Hänge- oder Paragleitern und Fallschirmen
  • Betriebsbewilligung für Flugmodelle über 25 Kilogramm
  • Erstellung von Gutachten über die Luft- und Betriebstüchtigkeit von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 (§ 24f LFG idgF.) für die Austro Control GmbH.