Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht

Das Bundesministerium ist gemäß § 49 Bundesbahngesetz bzw. § 3 Privatbahngesetz 2004 verpflichtet, dem Nationalrat alljährlich einen Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL-Bericht) im Schienenverkehr vorzulegen. Zuletzt wurde dem Parlament der Bericht 2023 zur Kenntnis übermittelt.

Bisherige Berichte 2022–2011 und als Beilage Berichte der Abwicklungsstelle SCHIG