Veröffentlichung von Stellenbesetzungen

Das Bundesministerium veröffentlicht Informationen zu Arbeitsstellen-Ausschreibungen nach:

  • § 10 Absatz 2 vom Ausschreibungsgesetz und
  • § 15 Absatz 4 vom Ausschreibungsgesetz.

Das Bundesministerium veröffentlicht:

  • die Vorschläge für die Besetzung der Stelle,
  • die Mitglieder der Begutachtungskommission und
  • welche Person die Arbeitsstelle bekommt.

§ 10 Ausschreibungsgesetz

Die besten Bewerber:innen sind aufgelistet. Die Bewerber:innen sind nach ihrer Eignung für die Arbeitsstelle aufgelistet. 
Die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission sind auch aufgelistet.

Diese Informationen können Sie hier einsehen: 
Veröffentlichung § 10 Ausschreibungsgesetz (jobboerse.gv.at)

§ 15 Ausschreibungsgesetz

Der Name der für die Stelle ausgewählten Person ergänzt die Angaben. Diese Information bleibt mindestens 1 Monat lang im Internet.
Diese Information können Sie hier einsehen: 
Veröffentlichung § 15 Ausschreibungsgesetz (jobboerse.gv.at)