Veröffentlichung von Stellenbesetzungen
Das Bundesministerium veröffentlicht Informationen zu Arbeitsstellen-Ausschreibungen nach:
- § 10 Absatz 2 vom Ausschreibungsgesetz und
- § 15 Absatz 4 vom Ausschreibungsgesetz.
Das Bundesministerium veröffentlicht:
- die Vorschläge für die Besetzung der Stelle,
- die Mitglieder der Begutachtungskommission und
- welche Person die Arbeitsstelle bekommt.
§ 10 Ausschreibungsgesetz
Die besten Bewerber:innen sind aufgelistet. Die Bewerber:innen sind nach ihrer Eignung für die Arbeitsstelle aufgelistet.
Die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission sind auch aufgelistet.
Diese Informationen können Sie hier einsehen:
Veröffentlichung § 10 Ausschreibungsgesetz (jobboerse.gv.at)
§ 15 Ausschreibungsgesetz
Der Name der für die Stelle ausgewählten Person ergänzt die Angaben. Diese Information bleibt mindestens 1 Monat lang im Internet.
Diese Information können Sie hier einsehen:
Veröffentlichung § 15 Ausschreibungsgesetz (jobboerse.gv.at)