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Eisenbahn-Verfahren 

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Einfache Sprache gilt als „bürgernahe“ Sprache. Unbekannte Themen lassen sich so besser beschreiben.

Was sind Eisenbahn-Verfahren?

Eisenbahn-Verfahren sind behördliche Verwaltungs-Verfahren. Sie dienen der Genehmigung von Eisenbahn-Vorhaben. Eisenbahn-Vorhaben betreffen den Bau und Betrieb von Eisenbahn-Infrastruktur

Der Bundesminister ist nach dem Eisenbahngesetz die zuständige Behörde für Hauptbahnen. Hauptbahnen sind Eisenbahnstrecken, die zum Grundnetz gehören.

Wie laufen Eisenbahn-Verfahren ab?

Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen wie die ÖBB-Infrastruktur AG stellen einen Antrag beim Bundesministerium. Dabei legen die Unternehmen Unterlagen zu dem Projekt vor. So leiten sie das Verfahren ein.

Das Bundesministerium informiert am Verfahren Beteiligte, dass das Verfahren eingeleitet wird.

Das Bundesministerium informiert die Beteiligten auch darüber, dass sie Unterlagen zum Projekt ansehen können. Das heißt Einsichtnahme. 
Das Bundesministerium informiert die Beteiligten auch darüber, wie sie Stellungnahmen und Einwendungen abgeben können. Einwendungen sind Einsprüche.

Bei Verfahren mit vielen Beteiligten veröffentlicht das Bundesministerium ein Edikt. Ein Edikt ist eine öffentliche Bekanntmachung. So erfährt die Öffentlichkeit, dass sie die Projekt-Unterlagen einsehen kann.

Ein Eisenbahn-Vorhaben braucht nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz eine Prüfung. Dann muss man ein Gutachten einholen. Die Sachverständigen der Behörde schlagen im Gutachten weitere notwendige Umwelt-Maßnahmen vor. Diese sind wichtig für die Genehmigung.

Danach gibt es in den meisten Eisenbahn-Verfahren eine mündliche Verhandlung vor Ort. 
Der Bundesminister erlässt einen Bescheid. Damit ist das Verfahren beendet.