Eisenbahnstrecke Wien – Tulln an der Donau Screening-Verfahren zu den BStG-Novellen 2006 und 2011
Feststellung veröffentlicht
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), Sektion IV – Verkehr
Prüfung des Vorschlags der nachstehenden Netzveränderungen nach dem § 3 Absatz 2 SP-V-Gesetz zur bestehenden Strecke Wien – Tulln an der Donau (Franz-Josefs-Bahn):
Erklärung der bestehenden Strecke „Wien – Tulln an der Donau“ zur Hochleistungsstrecke
- 2. Juni 2026: Einbringung der Vorschläge der Netzveränderungen nach dem § 3 Abs 2 SP-V-Gesetz zur Eisenbahnstrecke Wien – Tulln an der Donau
- 3. Juni 2026: Einbeziehung der Umweltstellen für den Vorschlag einer Netzveränderung gem. SP-V-Gesetz § 3 Abs 2, Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme
- 1. September 2026: Veröffentlichung der Feststellung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Feststellung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Die Feststellung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur liegt mit Abschluss des Screenings nach dem § 3 Abs. 3 Z 4 SP-V-Gesetz vor und kann hier eingesehen werden: