Eisenbahnstrecke Wien – Tulln an der Donau Screening-Verfahren zu den BStG-Novellen 2006 und 2011

Feststellung veröffentlicht

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), Sektion IV – Verkehr

Prüfung des Vorschlags der nachstehenden Netzveränderungen nach dem § 3 Absatz 2 SP-V-Gesetz zur bestehenden Strecke Wien – Tulln an der Donau (Franz-Josefs-Bahn):

Erklärung der bestehenden Strecke „Wien – Tulln an der Donau“ zur Hochleistungsstrecke 

  • 2. Juni 2026: Einbringung der Vorschläge der Netzveränderungen nach dem § 3 Abs 2 SP-V-Gesetz zur Eisenbahnstrecke Wien – Tulln an der Donau  
  • 3. Juni 2026: Einbeziehung der Umweltstellen für den Vorschlag einer Netzveränderung gem. SP-V-Gesetz § 3 Abs 2, Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme
  • 1. September 2026: Veröffentlichung der Feststellung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur 

Feststellung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Die Feststellung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur liegt mit Abschluss des Screenings nach dem § 3 Abs. 3 Z 4 SP-V-Gesetz vor und kann hier eingesehen werden:

Weitere Unterlagen

Umweltbericht

Dokumentation der Prüfung einer vorgeschlagenen Netzveränderung

Screening-Unterlagen des Initiators

Stellungnahmen der Umweltstellen