Neue E-Moped-Regeln ab 1. Oktober sind gewaltiger Schritt für Verkehrssicherheit Mobilitätsministerium unterstützt Essenzusteller:innen mit Fahrtrainings und Information
In wenigen Wochen treten die neuen Regeln für sogenannte „E-Mopeds“ in Österreich in Kraft. Ab 1. Oktober 2026 werden Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die bisher rechtlich als Fahrräder behandelt wurden, als Kraftfahrzeuge eingestuft. E-Mopeds dürfen dann nicht – wie alle anderen Mopeds auch – auf Radwegen oder anderen Radfahranlagen unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn.
Mit der neuen Regelung kommen für die betroffenen Fahrzeuge auch entsprechende Pflichten: Sie müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine Lenkberechtigung und es gilt Sturzhelmpflicht. Zusätzlich gelten – im Sinne der hohen Standards der österreichischen Verkehrssicherheit – die weiteren kraftfahrrechtlichen Vorgaben, unter anderem die regelmäßige Begutachtung.
„Ein Fahrzeug das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein – und deshalb braucht es hier faire und nachvollziehbare Regeln. Ab 1. Oktober gehören diese Fahrzeuge auf die Straße und nicht mehr auf den Radweg. Zusätzlich müssen sie auch den Anforderungen der hohen Verkehrssicherheitsstandards eines Kraftfahrzeuges entsprechen. Damit schaffen wir mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig war uns wichtig, den Menschen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben und sie bei dem Umstieg auf beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes zu unterstützen“, sagt Mobilitätsminister Peter Hanke.
Ministerium organisiert Verkehrssicherheitstrainings für Essenszusteller:innen
Besonders relevant ist die Umstellung für jene, die E-Mopeds im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen – etwa für Essenszustellungen. Viele von ihnen werden – wie auch in anderen Ländern üblich – auf Fahrräder und E-Bikes umsteigen. Um diese Gruppe beim sicheren Umgang mit den neuen Regeln zu unterstützen, organisiert das Mobilitätsministerium österreichweit für den Zeitraum 2026 bis 2029 Fahrrad- bzw. E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings für Zustellerinnen und Zusteller. Die Trainings werden von qualifizierten Radfahrschulen durchgeführt, Anmeldungen sind ab dem 1. Oktober 2026 möglich.
Im Mittelpunkt steht das Thema „Sicher und rechtskonform unterwegs – auch unter Zeitdruck“. Vermittelt werden unter anderem grundlegende Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung (StVO), Verkehrszeichen und Vorrangregeln sowie die sichere Ausstattung und praktische Anwendung der Verkehrsregeln. Im Praxisteil wird das richtige Verhalten in komplexen Verkehrssituationen trainiert – insbesondere im Umgang mit Fußgängerinnen und Fußgängern, öffentlichen Verkehrsmitteln und parkenden Fahrzeugen.
„Neue Regeln müssen nicht nur bekannt sein, sondern auch im Alltag funktionieren. Gerade Zustellerinnen und Zusteller sind viele Stunden im Straßenverkehr unterwegs und stehen dabei oft unter Zeitdruck. Deshalb setzen wir neben klaren gesetzlichen Vorgaben auch auf praktische Unterstützung. Mit den extra auf Zusteller*innen zugeschnittenen Verkehrssicherheitstrainings bis 2029 schaffen wir ein österreichweites Angebot, das direkt im Alltag ansetzt und die Sicherheit der Fahrer:innen sowie aller anderen Verkehrsteilnehmer:innen fördert“, so Hanke.
Die Lieferdienstplattformen Lieferando, foodora und Wolt werden die freiwilligen Trainings über ihre Plattformen bewerben. Die Teilnahme der Essenszusteller:innen an dem Kurs wird von den Plattformen mit 50 Euro unterstützt.
„Lieferando Österreich fokussiert seit jeher auf Fahrrad- und E-Bike-Zustellung. Gemäß unseres Credos 'Safety first, Pizza second' begrüßen wir daher die neue Regelung und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsministerium. Klare rechtliche Rahmenbedingungen und gezielte Unterstützungsangebote sind für uns ein wichtiger Ansatz, um Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Unsere Fahrer:innen unterstützen wir aktiv beim Umstieg – unter anderem mit zielgruppengerechter Information, Sicherheitskampagnen und E-Bike-Leasing-Kooperationen“, so Natascha Mauthner, Geschäftsführerin Lieferando Österreich.
„Die Gesetzesnovelle schafft klarere Verhältnisse und sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Wir freuen uns, in enger Kooperation mit dem Ministerium die Rider bei dieser Umstellung mit passenden Schulungsprogrammen zu unterstützen, und beteiligen uns gerne an der Finanzierung dieses Projekts. Die Verkehrssicherheit liegt uns bei foodora sehr am Herzen, deshalb haben wir bereits im Vorfeld des 1. Oktobers proaktive Schritte unternommen, um unsere Rider auf diesen Wechsel vorzubereiten. Seit Juni informieren wir sie über die neuen Regeln und waren den ganzen Sommer über mit Roadshows in ganz Österreich unterwegs, um ihre Fragen im persönlichen Gespräch zu beantworten. Ab 1. Oktober stellt unsere gesamte Flotte auf Fahrräder und E-Bikes um, und wir investieren einen siebenstelligen Betrag, um unseren Ridern den Zugang zu hochwertigen E-Bikes zu attraktiven Konditionen zu ermöglichen“, sagt Dragan Milovanovic, Managing Director foodora Österreich.
„Digitale Lieferplattformen werden ein immer wichtigerer Teil der lokalen Wirtschaft und lebenswerter Innenstädte – damit wächst auch unsere Verantwortung, einen Beitrag zu sicherer Mobilität zu leisten. Deshalb unterstützen wir die wichtige Initiative des Mobilitätsministeriums, damit Zustellpartner:innen und alle anderen Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind“, sagt Joscha Domdey, Geschäftsführer Wolt Austria.
Bewusst späteres Inkrafttreten ab 1. Oktober für die Fahrer:innen
Die neuen Bestimmungen treten bewusst erst am 1. Oktober 2026 in Kraft und nicht wie die anderen Teile der Gesetzesnovelle schon mit 1. Mai 2026. Damit erhielten die Besitzerinnen und Besitzer sowie insbesondere jene, die E-Mopeds beruflich nutzen, mehrere zusätzliche Monate, um sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.
Mobilitätsminister Peter Hanke: „Wir haben das Inkrafttreten bewusst später gewählt, damit niemand von heute auf morgen vor neuen Anforderungen steht. Die zusätzlichen Monate boten Zeit für Information, Vorbereitung und den notwendigen Umstieg.“
Achtung
Das Mobilitätsministerium steht seit Erarbeitung der neuen Regelungen regelmäßig mit den Zustellplattformen im Austausch. Informationen in verschiedenen Sprachen werden zur Verfügung gestellt.
„Derzeit bestehen bei E-Moped-Nutzenden in Österreich noch Wissenslücken hinsichtlich der neuen Regelungen. Gute Kenntnisse der Verkehrsregeln, das sichere Beherrschen des Fahrzeugs, geeignete Schutzausrüstung und gegenseitige Rücksichtname sind aus Sicht des KFV wesentliche Bausteine der Unfallprävention, damit alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich durch den Alltag kommen“, so Christian Schimanofsky, Direktor vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).
E-Mopeds sind keine Fahrräder mehr – letzter Teil der StVO- und KFG-Novelle wird umgesetzt
Mit der Neuregelung wird eine bisherige rechtliche Unklarheit beseitigt: Fahrzeuge der Klasse L1e-B werden künftig einheitlich als Kraftfahrzeuge behandelt und nicht mehr wie bisher als Fahrräder. Damit gelten für E-Mopeds grundsätzlich dieselben kraftfahrrechtlichen Regeln wie für herkömmliche Mopeds. Gleichzeitig wird die Nutzung von Radfahranlagen durch diese Fahrzeuge beendet.
„Wir wollen einen Straßenverkehr, in dem klar ist, welches Fahrzeug wo unterwegs sein darf, welche Regeln dafür gelten und in dem alle Fahrzeuge auch wirklich verkehrstauglich sind. Mit der E-Moped-Regelung schaffen wir diese Klarheit und wir verbinden die neue Rechtslage mit Information und konkreter Unterstützung“, so Hanke abschließend.
Mit dem Inkrafttreten der neuen „E-Mopedregelung“ wird der letzte Teil der angekündigten Novellen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG) von Mobilitätsminister Peter Hanke umgesetzt. Seit Mai 2026 ist es Städten und Gemeinden möglich verkehrsberuhigte Zonen zu verordnen und auch für E-Scooter gelten deutlich strengere Bestimmungen. Dieses Gesamtpaket ist ein bedeutender Schritt für die Verkehrssicherheit in Österreich und stellt erneut den Reformwillen im Mobilitätsressort unter Beweis.
Tipp
Weiterführende Informationen: bmimi.gv.at/emopeds