Verkehrsausschuss bringt Beschleunigung für E-Ladeinfrastruktur, längere Pickerl-Intervalle und Verbesserungen für Luftfahrt auf den Weg Mobilitätsminister Hanke: „Bundesregierung arbeitet unermüdlich an Verbesserungen im Mobilitätsbereich“
Im heutigen Verkehrsausschuss wurden zahlreiche Novellierungen auf den Weg gebracht, die erhebliche Verbesserungen für den Mobilitätsbereich bringen. Dazu zählen Änderungen im Bundesstraßengesetz sowie im Kraftfahr- und Luftfahrtgesetz – alle genannten Novellen können nun rechtzeitig im kommenden Nationalratsplenum noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Bundesregierung und die Verkehrssprecher der drei Koalitionsparteien setzen damit ein starkes Zeichen für eine moderne und alltagsnahe Mobilitätspolitik.
Mobilitätsminister Peter Hanke dazu: „Wir zeigen mit diesen vielen wichtigen Beschlüssen: Die Bundesregierung arbeitet unermüdlich an Verbesserungen im Mobilitätsbereich. Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen. Die Änderungen im Bundesstraßengesetz ermöglichen uns einen massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Autobahnen und Schnellstraßen und die Novellierung des Luftfahrtgesetzes bringt ganz wichtige Erleichterungen für das Personal in der Flugbranche und Klarstellungen für Drohnenpiloten. Ich freue mich, dass die drei Koalitionspartner hier an einem Strang ziehen!“
Joachim Schnabl, Verkehrssprecher ÖVP: „Mit unseren Initiativen der Verkehrssprecher bringen wir als Koalition ein umfassendes Mobilitätspaket für Wirtschaft, Sicherheit und Luftfahrt auf den Weg. Die umfangreiche Novelle des Kraftfahrgesetzes stellt dabei ein breites Entlastungs- und Innovationspaket dar. Denn gerade die Tonnagenerhöhungen für Lkw mit schweren Aufbauten sind ein wichtiger Entlastungshebel für die heimische Bau- und Transportwirtschaft. Sie senken die Kosten für die Betriebe und sichern regionale Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung. Zusätzlich laufen die vereinfachten Regelungen für ukrainische Autobesitzerinnen und Autobesitzer aus. Es gibt künftig keine Unterscheidung mehr zu allen anderen Personen mit Wohnsitz in Österreich. Somit wird durch die Pickerl-Überprüfung Sicherheit und Nachvollziehbarkeit garantiert. Und mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes sorgen wir für eine praxisnahe Stärkung und wirtschaftliche Verbesserung für die heimischen Flughäfen.“
Dominik Oberhofer, Verkehrssprecher NEOS: „Mit der Novelle der Pickerl-Intervalle erreichen wir zwei wichtige Ziele: Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger spürbar im Alltag und beenden zugleich unnötiges Gold Plating. Künftig halten wir uns bei den Intervallen mit dem 4-2-2-2-1 System an die europarechtlichen Vorgaben, statt darüber hinauszugehen. Das bedeutet weniger Bürokratie und weniger Aufwand für die Menschen – ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen.“
Wolfgang Moitzi, Verkehrssprecher SPÖ: „Mit den heutigen Beschlüssen setzen wir zwei wichtige Schritte für eine moderne und faire Mobilität. Wir schaffen die Voraussetzungen für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur entlang von Autobahnen und Schnellstraßen. Bisher fehlen Lademöglichkeiten auf ASFINAG-Rastplätzen – das ändern wir. Künftig soll spätestens alle 25 Kilometer eine Schnelllademöglichkeit zur Verfügung stehen und E-Mobilität damit noch alltagstauglicher werden. Gleichzeitig sorgen wir für mehr Rechtssicherheit bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Flughafenpersonals. Wer eine solche Überprüfung nicht besteht, verliert derzeit den Zutritt zum Arbeitsplatz und steht oft vor dem beruflichen Aus. Künftig erhalten Betroffene ein klares Recht, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit müssen Hand in Hand gehen.“
Längere „Pickerl“-Intervalle: Novelle des Kraftfahrgesetzes
Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes modernisiert die Bundesregierung das System der wiederkehrenden Fahrzeugbegutachtung und reduziert gleichzeitig den Zeitaufwand für Autofahrer:innen. Kernstück der Reform ist die Verlängerung der Prüfintervalle für die § 57a-Begutachtungsplakette vom bisherigen 3:2:1-System auf das neue 4:2:2:2:1-System. Künftig müssen die Österreicher:innen in den ersten zehn Jahren drei Mal weniger zur „Pickerl“-Überprüfung. Auch Werkstätten werden entlastet, indem die verpflichtende Aufbewahrung einer zweiten Ausfertigung des Begutachtungsgutachtens entfällt. Geplant ist ein Inkrafttreten mit 19.5.2027 – zunächst war dieses mit Oktober 2026 vorgesehen, jedoch meldeten zahlreiche betroffene Stellen, darunter ÖAMTC und ARBÖ, Bedenken an, dass dieses Inkrafttreten für die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungsarbeiten zu kurzfristig sei.
Mit diesen Änderungen schaffen wir spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Weniger Zeitaufwand, klarere Regelungen und längere Prüfintervalle bedeuten mehr Effizienz und geringere Belastungen im Alltag. Die Novelle verbindet damit Entbürokratisierung und Modernisierung mit einem hohen Sicherheitsstandard und stärkt gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Österreich.
Boost für E-Mobilität: Novelle des Bundesstraßengesetzes
Mit der Novelle des Bundesstraßengesetzes schafft die Bundesregierung bereits im Sommer 2026 die Voraussetzungen für einen rascheren und bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des hochrangigen Straßennetzes. Künftig können Ladeeinrichtungen auch innerhalb von sogenannten Schutzzonen errichtet werden, wenn dies für eine flächendeckende Versorgung erforderlich ist Damit setzt die Bundesregierung ihre Bemühungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im Sinne des Programms eMOVE Austria fort.
Der Ausbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Baustein für das Gelingen der Mobilitätswende. Mit der neuen Regelung werden bestehende rechtliche Hürden abgebaut, die Investitionen bislang erschweren oder verzögern konnten. Dadurch schaffen wir mehr Planungssicherheit für Infrastrukturprojekte, stärken den Wirtschaftsstandort und sorgen dafür, dass Elektromobilität im Alltag noch attraktiver und praxistauglicher wird.
Bundesregierung treibt Automatisiertes Fahren voran
Mit der Novelle schafft die Bundesregierung außerdem die gesetzlichen Voraussetzungen, um das automatisierte Fahren in Österreich weiter voranzubringen. Künftig können auch fahrerlose Fahrzeuge im Rahmen von Testbetrieben rechtssicher erprobt werden. Dafür wird die bestehende Verordnungsermächtigung erweitert und die Grundlage für eine Anpassung der Automatisiertes-Fahren-Verordnung geschaffen, die die konkreten Rahmenbedingungen für diese Tests regelt. Die konkrete Ausgestaltung der Automatisiertes-Fahren- Verordnung erfolgt aktuell und soll demnächst in Begutachtung gehen. So fördern wir Innovationen im Bereich der Mobilität und stellen gleichzeitig sicher, dass neue Technologien unter klaren rechtlichen Vorgaben und mit hohen Sicherheitsstandards erprobt werden können.
Novelle des Luftfahrtgesetzes
Mit der vorliegenden Novelle des Luftfahrtgesetzes (LFG) erfährt die österreichische Luftfahrtbranche eine wichtige Modernisierung. Kernstück der Reform ist die längst überfällige Anpassung der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr.
Immer wieder sind in den vergangene Jahren Härtefälle aufgetreten, bei denen langjährige Beschäftigte ihren Zugang zum Sicherheitsbereich – und damit oft ihrem Arbeitsplatz – wegen überschießenden Regeln verloren haben. Die Vergabe von Berechtigungen wurde in der Vergangenheit häufig wegen veralteter Daten oder bloßer Anzeigen – ohne dass es je zu einer Verurteilung kam – verweigert.
Die Novelle des Luftfahrtgesetzes passt diese Praxis nun an moderne Standards an und verbessert zugleich den Rechtsschutz der Beschäftigten, ohne dass dabei Abstriche bei der Flugsicherheit gemacht werden. Künftig führen Verdachtsmomente nicht mehr automatisch zu einer negativen Prüfung, wenn sie nur geringfügige Delikte betreffen. Die neuen Richtlinien wurden in enger Abstimmung zwischen dem Innenministerium (DSN), dem Justizministerium, Vertretern der Luftfahrtbranche sowie den Arbeitnehmerorganisationen erarbeitet. Sie sichern eine faire Balance zwischen den Rechten der Beschäftigten und den hohen Sicherheitsanforderungen der Luftfahrt.
Mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes schafft die Bundesregierung außerdem klare Rahmenbedingungen für die Errichtung von Bodeneinrichtungen auf Flugplätzen. Hier wird es künftig mehr Klarheit bei der Zuständigkeit der Behörde geben, Verfahren sollen schneller und einfacher werden. Künftig können luftfahrtfremde Einrichtungen nur noch in begründeten Einzelfällen und unter strenger Berücksichtigung der Sicherheit des Luftverkehrs sowie des Flugplatzbetriebs genehmigt werden. Eine uneingeschränkte Verbauung von Flugplätzen wird damit ausdrücklich verhindert. Darüber hinaus bleiben alle erforderlichen Bewilligungen nach den landesrechtlichen Bau- und Raumordnungsvorschriften unverändert bestehen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit, ohne den Schutz von Anrainern oder bestehende Genehmigungsverfahren einzuschränken.
Zentral sind auch die neuen Regelungen für den Drohnenbetrieb, der nun eine moderne Regulierung für den Standort erhält. Umfasst ist die Einrichtung von geographischen Gebieten, in welchen der Drohnenbetrieb aus Sicherheitsgründen untersagt werden kann. Weiter wurde die Grundlage für sogenannte „U-Spaces“ geschaffen, die beispielsweise bei der Erprobung von Drohnen benötigt werden.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass Pauschalversicherungen bei Drohnenbetreiber:innen keine Deckungslücken verursachen, sondern diese sogar vermeiden können, weil nicht jedes einzelne Fluggerät gesondert im Versicherungsvertrag angeführt sein muss. Damit werden praxistaugliche und bereits erprobte Lösungen gesetzlich verankert, ohne Abstriche bei Sicherheit oder Opferschutz zu machen.