Österreich modernisiert Schutzrechtswesen: Patentrechtsnovelle 2026 in Begutachtung
Österreich modernisiert sein Schutzrechtswesen grundlegend. Eine umfassende Novellierung des Patentrechts und weiterer Schutzrechtsbereiche – mit Änderungen in neun Gesetzen – bringt europäische Harmonisierung, vereinfachte Verfahren und einen neuen Herkunftsschutz für regionale Produkte.
„Im European Innovation Scoreboard 2025 erreichte Österreich bei der Anmeldung von Schutzrechten für geistiges Eigentum im europäischen Vergleich Platz 1. Das zeigt deutlich: Österreich ist ein Land der Innovationen. Um das weiter zu stärken, haben wir in der Industriestrategie die Novellierung des österreichischen Patentgesetzes festgeschrieben. Mit der Novelle, die nun in die Begutachtung geht, verfolgen wir vor allem drei Ziele: eine Harmonisierung und Vereinfachung von Verfahren, die Sicherung der langfristigen Funktionsfähigkeit und Qualität des nationalen Schutzrechtswesens und die Herstellung eines unionsrechtskonformen, anwenderfreundlichen Herkunftsschutzes“, erklärt Innovationsminister Peter Hanke.
Stefan Harasek, Präsident des Österreichischen Patentamts: „Mit dieser Novelle wird der Zugang zu Schutzrechten noch einfacher, direkter und schneller – für alle, die in Österreich erfinden und gestalten. Wer eine gute Idee hat, soll sich auf deren Umsetzung konzentrieren können statt auf bürokratische Hürden. Genau das stellen wir mit diesen Änderungen sicher.“
National schützen, europäisch denken
Wer in Österreich Innovationen auf den Weg bringt, denkt selten nur an den heimischen Markt. Österreichische Unternehmen meldeten zuletzt weltweit fast 11.000 Patente an – und brauchen dafür ein nationales Schutzrechtssystem, das nahtlos ins internationale Umfeld passt. Die Novelle schließt verbleibende Lücken zur europäischen Praxis: bei der Nennung von Erfinderinnen und Erfindern, bei Fristen im Zusammenhang mit der Internationalisierung und bei weiteren Regelungen, durch die ein österreichisches Patent besser als Sprungbrett für globalen Schutz genutzt werden kann.
Herkunft als Qualitätsmerkmal
Neu ist auch der Schutz geografischer Angaben für industrielle und handwerkliche Produkte. Die Herkunftsangaben, die es schon bisher für Lebensmittel wie die Wachauer Marille gab, sind damit auch für Erzeugnisse wie Schmuck, Textilien oder Porzellan möglich. Handwerkliche Produkte, die typisch für eine Region sind, können so künftig als solche ausgewiesen und rechtlich geschützt werden – unionsrechtskonform und praxisnah.
Weiterer Ausbau der Digitalisierung
Parallel dazu wird die Digitalisierung der Verfahren noch weiter gesetzlich verankert. Bereits heute werden rund 95 % der Anmeldungen online eingebracht. Entsprechend soll künftig für alle Services des Patentamts – Verfahren, Register, Informationszugang – der digitale Weg durchgehend sowohl in der Interaktion mit Kundinnen und Kunden wie auch in der internen Bearbeitung verfügbar sein. Selbstverständlich bleibt aber die Möglichkeit zur analogen Kommunikation weiterhin für alle erhalten, die diesen Weg bevorzugen.