Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität: StVO-Reform kommt fristgerecht ins Parlament
Angekündigte Sammelnovelle der StVO legistisch im Plan. Bundesminister Hanke spricht von „Meilenstein für Verkehr in Österreich“. Auch IVS-Gesetz für bessere Verkehrssteuerung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Herbst hat die Bundesregierung eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) angekündigt, mit dem Ziel, erste Maßnahmen bereits am 1. Mai 2026 Inkrafttreten zu lassen. Nach der Begutachtungsphase und einem konstruktiven Verhandlungsprozess ist nun klar: Die Rahmenbedingungen für einen zeitgerechten Beschluss der Reform durch das Parlament sind gegeben.
Die erweiterte Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes, sowie das kamerabasierte Zufahrtsmanagement können am 1. Mai in die Umsetzung gehen – die Verlagerung der E-Mopeds von den Radwegen auf die Straße am 1. Oktober 2026. Ebenso auf den Weg gebracht wird das Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVS-Gesetz). Es ermöglicht eine bessere Verkehrssteuerung, von der insbesondere die von Transitverkehr geplagte Bevölkerung in einigen Bundesländern profitiert.
Mobilitätsminister Peter Hanke spricht von einem „Meilenstein für den Verkehr in Österreich“ und dankt den Koalitionspartnern sowie der Öffentlichkeit, für den konstruktiven Gesetzesprozess: „Vor nicht einmal einem Jahr haben wir erste Maßnahmen zur Reform der StVO angekündigt. Dass wir nun gemeinsam ein so großes und wichtiges Gesetzespaket in dieser kurzen Zeit auf den Weg bringen konnten, ist für mich der Beweis, dass diese Bundesregierung an einem Strang zieht und Tag und Nacht für ein besseres Österreich arbeitet. Mit dieser Reform schaffen wir mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen und in den Ortskernen. Gleichzeitig passen wir die StVO an die neuen Mobilitätsformen an und bringen sie damit in das 21. Jahrhundert.“
Verkehrsberuhigung: StVO-Reform ermöglicht kamerabasiertes Zufahrtsmanagement
Das Mobilitätsministerium etabliert einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen für den Einsatz kameragestützter Systeme zur Verkehrsberuhigung in Städten und Gemeinden. Künftig soll es möglich sein, Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge innerhalb klar abgegrenzter Bereiche im Wege eines automatisierten Zufahrtsmanagements zu überwachen. Damit erhalten Kommunen ein wirkungsvolles Instrument, um bei Bedarf gezielt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit der Lebensqualität umzusetzen. Der Einsatz der Systeme ist ausschließlich in klar definierten Zufahrtszonen vorgesehen, beispielsweise an Zugängen zu Innenstädten. Die entsprechend überwachten Bereiche werden für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gut sichtbar durch eine Zusatztafel mit Kamerasymbol sowie durch eine neu eingeführte Bodenmarkierung gekennzeichnet.
ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel: „Mit dem Verfahren zur 36. StVO-Novelle hat sich gezeigt, wie wichtig der demokratische Gesetzwerdungsprozess durch ein solides Begutachtungsverfahren sein kann. Dabei wurden die Anforderungen an den Datenschutz weiter verfeinert. Mit der nun gesetzlich verankerten Bedarfsprüfung, der klaren Ausschilderung sowie der Behördenzuständigkeit gibt es österreichweit einheitliche Rahmenbedingungen. Mit den neuen kamerabasierten Systemen führen wir ein modernes und international bereits erprobtes Instrument für das Verkehrsmanagement in Städten und Kommunen ein.“
Einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder oder Mopeds sind im vorliegenden Begutachtungsentwurf ausdrücklich von der automatisierten Erfassung ausgenommen. Im Zuge der Begutachtungsphase wurden auch Datenschutzbedenken zu dem Gesetzesentwurf eingebracht. Die Koalitionsparteien haben diese sehr ernst genommen und nachgeschärft. Bei jedem Kamera-Konzept in den jeweiligen Kommunen ist nun etwa eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen. Im Gesetz sind nun darüber hinaus klare Speicherfristen vorgesehen: Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten sofort gelöscht. Bei einem Übertritt wird das Material nach maximal einem Jahr gelöscht, bzw. nach Beendigung des Verfahrens.
Mit dem Entwurf wird ein zeitgemäßer, klar definierter und datenschutzkonformer Rechtsrahmen geschaffen, der Gemeinden und Behörden ein zielgerichtetes sowie verhältnismäßiges Mittel zur Durchsetzung wesentlicher Verkehrsbeschränkungen bietet. Das Inkrafttreten ist mit 1. Mai 2026 geplant.
Bessere Sicherheitsbestimmungen für E-Scooter- und E-Bikefahrende
Das Mobilitätsministerium schafft zusätzlich mehr Transparenz und Sicherheit im Straßenverkehr und regelt neue Bestimmungen für E-Scooter und E-Bikes. E-Scooter werden künftig klar als Fahrzeuge eingestuft und nicht länger als Kleinfahrzeuge geführt. Zudem werden eindeutige Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr sowie zur verpflichtenden Ausstattung in den Gesetzesentwurf aufgenommen.
Mit Inkrafttreten der Novelle am 1. Mai 2026 gelten für E-Scooter folgende Regelungen: Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen ist unzulässig, für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht Helmpflicht, und die Fahrzeuge müssen verpflichtend mit Blinkern sowie einer Klingel ausgestattet sein. Darüber hinaus wird die zulässige Alkoholgrenze von bisher 0,8 Promille auf 0,5 Promille abgesenkt. Auch für Nutzerinnen und Nutzer von E-Bikes werden die Sicherheitsvorgaben erweitert. Künftig ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr das Tragen eines Helms verpflichtend.
NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer: „Wir haben die Rückmeldungen in der Begutachtung sehr ernst genommen und maßgebliche datenschutzrechtliche Verbesserungen bei der Aufzeichnung und der Speicherfrist der erfassten Bilder erreicht. Für uns NEOS war und ist es ein zentrales Anliegen, die Bürgerrechte und die Versammlungsfreiheit uneingeschränkt zu wahren – das ist uns mit der Novelle gelungen. Mit der datenschutzkonformen verkehrsberuhigten Inneren Stadt machen wir Österreichs Innenstädte zukunftsfit, sicherer und lebenswerter und schaffen für Anrainerinnen und Anrainer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer Klarheit. Bei der Helmpflicht haben wir es geschafft, Sicherheit und Eigenverantwortung in Einklang zu bringen, damit wir Jugendliche schützen, die umweltbewusste und unkomplizierte Mobilität auf der letzten Meile aber nicht einschränken.“
Dr. Harald Widhalm vom AKH Wien: „Als Facharzt für Unfallchirurgie erlebe ich die katastrophalen Kopfverletzungen, die bei einer Fahrt mit dem E-Scooter und E-Bike entstehen können, täglich im OP-Saal. Hier werden junge Leben und damit auch Familien zerstört. Allein mit E-Scootern gab es im Jahr 2024 7.500 Unfälle, die im Krankenhaus behandelt werden mussten, Tendenz stark steigend. Besonders gefährdet ist bei derartigen Unfällen der Kopfbereich. Ich kann daher nur jedem ans Herz legen, einen Helm zu tragen. Die ausgedehnte Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes ist daher aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt.“
„E-Mopeds“ kommen vom Radweg auf die Straße
Wie angekündigt, werden sogenannte „E-Mopeds“ der Klasse L1-eB, die nach der geltenden Straßenverkehrsordnung derzeit noch als Fahrräder eingestuft sind, künftig dem Kraftfahrgesetz unterstellt und damit dem Straßenverkehr auf der Fahrbahn zugeordnet werden. Sie werden somit rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt, was mit entsprechenden Verpflichtungen verbunden ist. Dazu zählen insbesondere eine Zulassungspflicht mit Nummerntafel, der Abschluss einer Versicherung, das Erfordernis einer gültigen Lenkberechtigung sowie das verpflichtende Tragen eines Sturzhelms. Mit dieser Neuregelung wird eine bisher bestehende Unklarheit in der Straßenverkehrsordnung beseitigt und ein weiterer Schritt hin zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr gesetzt. Um den Übergang für die Betroffenen möglichst ausgewogen zu gestalten, ist das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen mit 1. Oktober 2026 vorgesehen.
SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi dazu: „Ein kleines E-Moped ist kein Fahrrad und soll auch nicht so behandelt werden. Daher dürften sie künftig nicht mehr auf Radwegen fahren. Für sie gelten in Zukunft ähnliche Regeln wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Das ist ein großer Erfolg für Ordnung und Sicherheit im Verkehr. Uns ist bewusst, dass sich die Neuerungen auch auf die Lieferdienst-Beschäftigten auswirken, die mit E-Mopeds unterwegs sind. Sie sollen sich auf die Veränderungen bestmöglich einstellen können, daher treten die neuen Regeln erst mit Oktober 2026 in Kraft. Wir lassen die Arbeitnehmer:innen nicht allein. Sie stehen in ihrer Arbeit stark unter Zeitdruck. Deshalb stärken wir neben der Verkehrssicherheit auch die arbeitsrechtliche Absicherung der Beschäftigten. Wir haben die Voraussetzung geschaffen, dass auch freie Dienstnehmer in Kollektivverträgen aufgenommen werden können. Und die im Regierungsprogramm vorgesehene Plattformarbeit-Richtlinie wollen wir baldigst umsetzen."
Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVS-Gesetz) ermöglicht besseres Transitmanagement und verlässliche Navigation
Parallel zur Novelle der Straßenverkehrsordnung hat der Ministerrat auch das Intelligente Verkehrssysteme-Gesetz (IVS-Gesetz) auf den Weg gebracht. Damit wird ein zentraler Baustein für die digitale Verkehrsinfrastruktur der Zukunft geschaffen. Ziel ist es, Verkehrsdaten strukturiert nutzbar zu machen und so im Sinne der Bevölkerung einzusetzen. Künftig sind Navigationsdienste beispielsweise verpflichtet, behördlich angeordnete Sperren – etwa Abfahrtssperren für den Transitverkehr in Tirol – anzuzeigen, sofern diese digital über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Dadurch wird verhindert, dass Ausweichverkehr durch Ortsgebiete geleitet wird.
So stärkt das Gesetz das gezielte Transitmanagement auf besonders belasteten Strecken wie der Brenner Autobahn oder der Tauernautobahn. Es schafft die rechtlichen und technischen Voraussetzungen, um Verkehr künftig durch das intelligente Zusammenspiel von Infrastruktur und Fahrzeugen effizienter zu steuern. Damit wird auch die Grundlage für weiterführende Projekte wie eine „Intelligente“ Südosttangente gelegt, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der S1 Wiener Außenring Schnellstraße vorangetrieben werden soll. Das IVS-Gesetz stellt somit einen wesentlichen Schritt für eine moderne, digitale Verkehrssteuerung dar.
Nächste Schritte im Gesetzesprozess
Demnächst wird eine Regierungsvorlage zum Gesetz an das Parlament übermittelt und dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Dieser tagt im März. Im Anschluss soll das Gesetzespaket im Plenum beschlossen werden, wodurch ein Inkrafttreten im Mai möglich ist.