Erneuerung Unterwerk Rekawinkel
ÖBB-Strecke Tullnerbach-Pressbaum – Neulengbach
Antrag auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung
Kundmachung und Parteiengehör
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat mit Antrag vom 6. Juni 2025 beim Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß § 31 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) für die Erneuerung des Unterwerks Rekawinkel angesucht. Der Bauentwurf und ein Gutachten gemäß § 31a EisbG wurden dem Antrag angefügt.