Innovationsscheck
Evaluierung des FFG-Innovationsschecks mit Selbstbehalt
Der „Innovationsscheck mit Selbstbehalt“ wird von der FFG abgewickelt. Das Programm wurde im Jahr 2007 mit einer Höhe von 5.000 Euro (ohne Selbstbehalt) eingeführt, ein paar Jahre später im Jahr 2011 kam dann zusätzlich ein weiteres Format hinzu, der Innovationsscheck Plus in der Höhe von 10.000 Euro mit einem Selbstbehalt in Höhe von 20 %. Nach einer Evaluierung des Innovationsscheck-Programms 2016/2017 basiert nun das aktuelle Format auf den vormaligen Evaluierungsergebnissen. Der Innovationsscheck wird seit 2018 als alleiniges Format angeboten.
Die wesentlichen Ziele der gegenständlichen Evaluierung sind eine Analyse der Konzeption, der Umsetzung, der Zielerreichung sowie der zum derzeitigen Zeitpunkt feststellbaren Wirkungen des Förderformates „Innovationsscheck mit Selbstbehalt“.
Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich dabei von 2.1.2018 bis 31.12.2023. In diesem Zeitraum wurden 1.837 Innovationsscheck-Projekte beantragt, von diesen 993 genehmigt und durchgeführt, von 888 unterschiedlichen Unternehmen. Im Zuge der Evaluierung wurde versucht, neben quantitativen, statistischen Analysen auch unterschiedliche Perspektiven und damit auch Erfahrungen aus dem österreichischen FTI-System zu erfassen.
Studie im Auftrag des BMK und des BMAW, durchgeführt von WPZ Research Gmbh, September 2025