Mogersdorf Staatsgrenze – Graz Hbf: Beseitigungsmaßnahmen Graz‑Liebenau Antrag gemäß § 45 Eisenbahngesetz

ÖBB-Strecke 2710
Beseitigung von gefährdendem Bewuchs im Bereich Graz-Liebenau
Kilometer 244,64 – Kilometer 244,76

Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur entscheidet über den Antrag der ÖBB-Infrastruktur AG vom 15. Mai 2025 betreffend die Duldung der Beseitigung von gefährdendem Bewuchs.

Die Miteigentümer:innen der Liegenschaft EZ 883, KG 63113 Liebenau, Gst-Nr. 300/2, werden zur Duldung bzw. zur Ermöglichung folgender Maßnahmen zur Beseitigung der durch Naturereignisse eingetretenen Gefährdung der Eisenbahn auf dieser Liegenschaft durch die ÖBB-Infrastruktur AG verpflichtet. 

Gemäß § 13 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz wird die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Bescheid ausgeschlossen.