Mikromobilität Unterausschuss Mikromobilität

Der temporäre Arbeitsausschuss Mikromobilität wurde im Oktober 2023 etabliert um sich mit aktuellen Herausforderungen in diesem Bereich auseinanderzusetzen. Seine Aufgabe ist es, Maßnahmen zu erarbeiten, welche der Verkehrssicherheit im Bereich der Fortbewegung mit (motorisierten bzw. durch Muskelkraft betriebenen) Kleinstfahrzeugen dienen und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.

Struktur

Der Unterausschuss Mikromobilität setzt sich aus rund 20 Organisationen zusammen, darunter Fachexpertinnen und Fachexperten aller Verwaltungsebenen (Bund, Länder und Städte/Gemeinden) ebenso wie maßgebliche Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, von Forschungseinrichtungen, der Verkehrsclubs und weiterer Nichtregierungsorganisationen (NGO). Der Ausschuss steht unter der Leitung des BMIMI und tagt in regelmäßigen Abständen.

Arbeitsweise

Um eine vertiefte Auseinandersetzung mit den zentralen Themenbereichen Rechtsgrundlagen, Infrastruktur, Nutzer:innen sowie Fahrzeuge zu ermöglichen, hat das Gremium seine Arbeitsweise in vier themenspezifische Subarbeitsgruppen untergliedert. Jede dieser Gruppen widmet sich intensiv den jeweils relevanten Fragestellungen im Bereich der Verkehrssicherheit. Durch die gezielte inhaltliche Spezialisierung können komplexe Fragestellungen differenziert bearbeitet werden. Die Ergebnisse und Erkenntnisse der einzelnen Subarbeitsgruppen werden dem Gesamtarbeitsausschuss berichtet und fließen dort in die weitere Bearbeitung der Themen ein.

Kontakt

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu den angeführten Themen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Abteilung IV/IVVS 2 (Verkehrssicherheit und Sicherheitsmanagement Infrastruktur)
Betreff: Unterausschuss Mikromobilität
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mailivvs2@bmimi.gv.at