Aufgaben und Zusammensetzung

Der Verkehrssicherheitsbeirat ist ein Gremium von Expertinnen und Experten, welches dem Bundesministerium in Fragen der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsträger beratend zur Seite steht.

Das Unfalluntersuchungsgesetz (UUG) § 25 regelt Aufgaben und Zusammensetzung des Verkehrssicherheitsbeirates.

Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat zur sachverständigen Beratung in Fragen der Verkehrssicherheit und insbesondere zur laufenden Evaluierung und Weiterentwicklung eines Verkehrssicherheitsprogrammes für alle Verkehrsträger den Verkehrssicherheitsbeirat zu bestellen.

Der Verkehrssicherheitsbeirat besteht aus:

  1. Drei Vertreter:innen des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur,
  2. drei Vertreter:innen des Bundesministeriums für Inneres,
  3. einem Vertreter/einer Vertreterin des Bundesministeriums für Bildung,
  4. einem Vertreter/einer Vertreterin des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
  5. je ein/e Vertreter:in der Ämter der Landesregierungen,
  6. ein/e Vertreter:in der Wirtschaftskammer Österreich,
  7. ein/e Vertreter:in der Bundesarbeitskammer,
  8. je ein/e Vertreter:in der Vereine von Kraftfahrzeugbesitzern sowie von Vereinen zur Förderung der Verkehrssicherheit, sofern diese im Kraftfahrbeirat vertreten sind,
  9. je ein/e Vertreter:in der im Nationalrat vertretenen Klubs,
  10. je ein/e Vertreter:in von privaten und staatlichen Einrichtungen aus dem Bereich der Unfallforschung und zur Förderung der Verkehrssicherheit in den Verkehrsbereichen Straßenverkehr, Luftfahrt, Schiene, Seilbahnen und Schifffahrt. Die Anzahl der Vertreter:innen gemäß Z 10 soll insgesamt 16 nicht überschreiten, wobei insbesondere eine ausreichende Vertretung aus dem Bereich der wissenschaftlichen Unfallforschung sowie der in den einzelnen Verkehrsbereichen tätigen Unternehmungen und Arbeitnehmer zu gewährleisten ist.

Die strategische Grundausrichtung geht vom Gesamtgremium aus – spezifische Themenfelder werden in Arbeitsausschüssen im Detail behandelt. Der Gesamtbeirat gibt die strategische Grundausrichtung der Arbeit im Verkehrssicherheitsbeirat vor. Daneben werden permanente und temporäre Arbeitsausschüsse gebildet, welche spezifische Teilbereiche beziehungsweise Themenfelder bearbeiten. Während die permanenten Arbeitsausschüsse bereits seit etlichen Jahren aktiv werden, basiert die Etablierung temporärer Arbeitsausschüsse jeweils auf der Erhebung spezifischer aktueller Herausforderungen, welche der Ressortleitung vorgelegt werden. Nach Abarbeitung des jeweiligen Arbeitsauftrages werden temporäre Arbeitsausschüsse wieder aufgelöst. Zuletzt wurde der Verkehrssicherheitsbeirat beauftragt einen temporären Arbeitsausschuss zum Thema Mikromobilität zu etablieren.

Aktuell bestehen der Arbeitsausschuss Straße, inklusive Unterausschuss Radverkehr (permanent), sowie der Arbeitsausschuss Mikromobilität (temporär).