Errichtung Instandhaltungshalle VANEZA und ENZO, Standort Linz Raimundstraße  Antrag auf Feststellung gemäß § 24 Absatz 5 UVP-G 2000

ÖBB-Strecke Knoten Wagram – Salzburg Hauptbahnhof
Kilometer 185.394 – Kilometer 186.250

Es wird festgestellt, dass betreffend die Errichtung des Servicestandorts mit Instandhaltungsinfrastruktur für Schienenfahrzeuge (Elektrotriebzüge des Typs VANEZA und Akkubetriebszüge des Typs ENZO) am Standort 4020 Linz, Ecke Raimundstraße/Heizhausstraße, KG 45208, GSt.-Nr. 1020/1, kein Tatbestand des § 23b sowie der Ziffern 10, 11 und 71 des Anhangs 1 zum UVP-G 2000 i. V. m. zu §§ 3 und 3a UVP-G 2000 erfüllt ist und damit das gegenständliche Vorhaben keiner Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.