SA 315 B Lama GZ 2024-0.001.477

am Rettenbachferner, Gemeinde Sölden, Tirol

Das Luftfahrtunternehmen erhielt den Auftrag, am 5. September 2005 mit dem Hubschrauber SA 315 B Lama am Rettenbachferner Transportflüge durchzuführen. Dazu hatte der Pilot mehrere Kubikmeter Beton vom obersten Parkplatz „Pitztaler-Jöchl“ am Rettenbachferner in circa 2.800 Metern Seehöhe als Außenlast zu einer Baustelle im Bereich der „Inneren-Schwarzen- Schneid“ auf einer Seehöhe von circa 3.200 Meter zu fliegen.

Nach einem Tankstopp bei der Lastaufnahmestelle führte der Pilot einen weiteren Transportflug durch und startete gegen 11:10 Uhr erneut mit einem befüllten Betonkübel. Nach einer Flugzeit von circa 30 Sekunden, der Hubschrauber war mit einer Fluggeschwindigkeit von 50 bis 60 Knoten und laut Angabe des Piloten mit einer Steigrate von circa 1.000 Fuß pro Minute unterwegs, löste sich das Gehänge vom Lasthaken und fiel samt Außenlast in Richtung Boden.

Durch den Verlust der Ladung schnellte der Hubschrauber in die Höhe. Dem Piloten war daher sofort klar, dass der Hubschrauber die Außenlast verloren hatte. Der Pilot wendete den Hubschrauber und sah, dass die Seilbahn in starke Schwingung geraten war und Personen aus den Kabinen der Seilbahn fielen. Daraufhin meldete der Pilot über Funk, dass er die Last verloren hat und zum Parkplatz zurückkehrt.

Der Betonkübel, der sich in einer unbestimmten Höhe gelöst hatte, stürzte samt Lastgehänge auf die „Schwarze-Schneid-Bahn I“ ab. Die Last prallte im Spannfeld zwischen Liftstütze Nummer (Nr.) 3 und Nr. 4 auf das Seil des talwärts führenden Förderstranges. Bei Liftstütze Nr. 3 geriet das Förderseil aus den Rollenbatterien und über die Seilfangeinrichtung hinaus,was zu einer vollständigen Seilentgleisung des talwärts führenden Förderstranges führte. Die Seilbahn wurde durch die automatische Sicherheitsüberwachung sofort gestoppt. Der Aufprall auf das Förderseil erfolgte direkt unter einer talwärts fahrenden Kabine, die samt Klemmapparat vom Förderseil gerissen wurde und mit den Insassen aus circa 10 Meter auf eine Geröllhalde abstürzte.

Drei Insassen dieser Kabine wurden getötet, zwei Insassen wurden verletzt. Aufgrund der durch den Aufprall der Außenlast verursachten Schwingungen der Fahrgastkabinen, wurden aus einer Kabine, welche sich im selben Spannfeld unterhalb der Liftstütze Nr. 4 befand, sechs Kinder geschleudert. Diese stürzten aus einer Höhe von circa 40 Meter auf die Geröllhalde. Alle sechs abgestürzten Kinder verstarben an der Unfallstelle. Zwei weitere Personen, die sich in dieser Kabine befanden, wurden nicht herausgeschleudert und leicht verletzt. Aus einer weiteren Kabine, welche sich zwischen den Liftstützen Nr. 2 und Nr. 3 befand, wurde eine Person herausgeschleudert. Diese stürzte auf den darunterliegenden Parkplatz und wurde schwer verletzt. Die übrigen vier Insassen dieser Kabine wurden nicht herausgeschleudert, aber verletzt. Am Luftfahrzeug entstand kein Schaden.

Hinweis

Die gegenständliche Untersuchung wurde mit einem vereinfachten Untersuchungsbericht gemäß § 11 Absatz 4  Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes FlUG (RIS) abgeschlossen.