Untersuchungen

Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) ist gesetzlich beauftragt, Unfälle und Störungen in den Bereichen Zivilluftfahrt, Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen zu untersuchen.

Was sind die Ziele einer Untersuchung?

Eine Sicherheitsuntersuchung hat als ausschließliches Ziel, die möglichen Ursachen eines Vorfalls festzustellen, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung zukünftiger gleichartiger Vorfälle beitragen können. Eine Sicherheitsuntersuchung zielt nicht darauf ab, Schuld- und Haftungsfragen zu klären. Dies ist Aufgabe der Gerichte.

Wie wird eine Untersuchung durchgeführt?

Der Umfang einer Sicherheitsuntersuchung und die dabei anzuwendenden Verfahren werden von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes entsprechend der Schwere des Vorfalls sowie entsprechend den Erkenntnissen, die sie zur Verbesserung der Sicherheit im jeweiligen Verkehrsbereich gewinnen will, festgelegt. Jedes Untersuchungsverfahren wird unter Berücksichtigung des Ziels einer Sicherheitsuntersuchung möglichst einfach und zweckmäßig und unverzüglich durchgeführt. Die Untersuchungsorgane sind angewiesen, die Untersuchung am Unfallort schnellstmöglich abzuschließen, damit die Infrastruktur sobald wie möglich wieder für den Verkehr freigegeben werden kann.

Zur Erfüllung des Zwecks und der Anforderungen einer Sicherheitsuntersuchung sind die Untersuchungsorgane berechtigt, bestimmte Befugnisse wahrzunehmen, wie zum Beispiel sofortiger, ungehinderter Zugang zum Ort des Vorfalls sowie zu Aufzeichnungsanlagen (z. B. Flugschreibern) und sonstigen Aufzeichnungen aus den beteiligten Fahrzeugen, sofortige Beweisaufnahme und dokumentierte Entnahme von Trümmern und Bauteilen, Ladung und Befragung von Zeugen sowie Aufforderung, Informationen und Beweismittel bereitzustellen.

Das Untersuchungsverfahren ist nicht öffentlich. Die Untersuchungsbeauftragten sowie alle Mitarbeiter der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit im Rahmen der Sicherheitsuntersuchungen bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse eines Beteiligten oder der Sicherheitsuntersuchung geboten ist.

Was sind Sicherheitsempfehlungen?

Sicherheitsempfehlungen sind Vorschläge zur Verhütung von Vorfällen, welche die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes grundsätzlich im Rahmen ihrer Untersuchungsberichte auf der Grundlage von Informationen herausgibt, die sich im Zuge der Sicherheitsuntersuchung ergeben haben. Sie dürfen in keinem Fall Aussagen oder Vermutungen zu Fragen der Schuld oder Haftung enthalten.

Wenn es im Interesse der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Verhütung künftiger Vorfälle aus gleichem oder ähnlichem Anlass, geboten ist, gibt die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Sicherheitsempfehlungen unabhängig vom Stand des Untersuchungsverfahrens ohne weiteren Aufschub heraus.

Wie wird die Untersuchung abgeschlossen?

Jede Sicherheitsuntersuchung wird mit einem Untersuchungsbericht abgeschlossen, dessen Form und Inhalt sich nach der Art und Schwere des jeweiligen Vorfalls richten. Mit einem vorläufigen Untersuchungsbericht, der den Beteiligten zur Stellungnahme übermittelt wird, ist diesen Gelegenheit zu geben, sich zu den für den Vorfall maßgeblichen Tatsachen und Schlussfolgerungen schriftlich zu äußern.

Der endgültige Untersuchungsbericht ist von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes zu veröffentlichen; dies so rasch wie möglich und möglichst nicht später als 12 Monate nach dem Vorfall.

Tipp

Untersuchungsberichte früherer Jahre

Leider können nicht alle Untersuchungsberichte auf der Website zur Verfügung gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ältere Untersuchungsberichte bei der SUB per E-Mail an uus@bmimi.gv.at bzw. fus@bmimi.gv.at anzufordern.