Grundsätze Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes
Unfälle und Störungen sollen durch eine ständig eingerichtete, unabhängige Stelle gründlich untersucht werden, um aus Fehlern zu lernen, Wiederholungen zu vermeiden und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Gemäß dem internationalen Standard in der Unfallursachenforschung sowie auf Basis der Konzepte und Strategien der Verkehrssicherheitspolitik der Europäischen Union und den darauf basierenden gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen sollen Unfälle und Störungen durch eine ständig eingerichtete, unabhängige Stelle untersucht werden, um aus Fehlern zu lernen, zukünftige gleichartige oder ähnlich gelagerte Vorfälle zu vermeiden und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Diese Aufgabe obliegt in Österreich gemäß dem Unfalluntersuchungsgesetz UUG (RIS) der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (kurz „SUB“), einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.
Die SUB ist zuständig für Sicherheitsuntersuchungen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen und Zivilluftfahrt. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, öffentlichen und privaten Stellen, deren Interessen mit den Aufgaben einer Sicherheitsuntersuchungsstelle kollidieren könnten.
Zu den zentralen Aufgaben der SUB zählen:
- die Untersuchung von Unfällen und Störungen durch ein qualifiziertes Untersuchungsverfahren
- die Feststellung der möglichen Ursachen eines Vorfalls
- gegebenenfalls die Herausgabe von Sicherheitsempfehlungen, die zur Vermeidung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Vorfälle beitragen können
Achtung
Eine Sicherheitsuntersuchung dient ausdrücklich nicht der Klärung von Schuld- oder Haftungsfragen.
Verkehrssicherheitsarbeit ist sowohl ethisch geboten, um durch die Umsetzung der Schlussfolgerungen menschliches Leid zu verhindern, als auch volkswirtschaftlich notwendig, um Ressourcenverschwendung zu vermeiden.
Unfalluntersuchungsgesetz
Das Unfalluntersuchungsgesetz beruht auf verkehrssicherheitspolitischen Strategien der Europäischen Union (EU). Dieses Bundesgesetz verfolgt gemäß dem internationalen Standard in der Unfallursachenforschung und -prävention das Ziel, die Verkehrssicherheit dadurch zu verbessern, dass Unfälle und Störungen im Bereich der Verkehrsträger Luftfahrt, Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen von einer eigens dafür ständig eingerichteten Stelle untersucht werden.
Zu Vermeidung von Interessenskonflikten und einer Verwicklung in die Ursache ist die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes zwingend als unabhängige Stelle eingerichtet worden.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Unfalluntersuchungsgesetz (RIS) enthalten (BGBl. I Nr. 123/2005), das am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist.
Am 15. Mai 2012 ist eine Novelle des UUG 2005 in Kraft getreten und wurde im BGBl. I Nr. 40/2102 verlautbart. Mit Inkrafttreten dieser Novelle wurde die Bezeichnung „Unfalluntersuchungsstelle des Bundes“ in „Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes“ geändert. Diese Änderung erfolgte in Anlehnung an die in der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 (Verordnung für die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt) europaweit einheitlich festgelegte Bezeichnung.
Am 16. Dezember 2014 ist eine weitere Novelle des UUG 2005 in Kraft getreten und wurde im BGBl. I Nr. 89/2014 verlautbart. Mit dieser Novelle wurden der Aufforderung der Europäischen Kommission Rechnung getragen, einige Bestimmungen des UUG 2005 detaillierter an die Bestimmungen der Richtlinie 2004/49 EG (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) anzupassen. Das System der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2004/49 EG (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) im Sinne der Eisenbahnsicherheit wurde dabei nie in Frage gestellt.