Vereinbarungen mit anderen Stellung und Behörden

Luftfahrt

Vereinbarungen mit anderen Untersuchungsstellen über die Zusammenarbeit im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen im Bereich Zivilluftfahrt

Ziel dieser Vereinbarungen ist es, die Zusammenarbeit im Bereich der Flugunfalluntersuchung sowie den Austausch von Informationen und Fachwissen zwischen den Untersuchungsstellen im Einklang mit den Standards und Empfehlungen in Anhang 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt („Chicagoer Abkommen“) zu fördern.

Schiene

Vereinbarung zwischen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes und der Obersten Eisenbahnbehörde

Diese Vereinbarung enthält Regelungen gemäß Artikel 8 Absatz 3 der   Delegierten Verordnung (EU) 2018/761 (EUR-Lex) für die Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes und der Obersten Eisenbahnbehörde. Ziel der Vereinbarung ist es, die Kommunikation und die Zusammenarbeit zu fördern, um eine möglichst effiziente und reibungslose Arbeit im Dienst der Verbesserung der Eisenbahnsicherheit zu gewährleisten.