Sicherheitsberichte

nach Unfalluntersuchungsgesetz (UUG) und Artikel 13 Verordnung (EU) 376/2014

Unfälle und Störungen sollen durch eine ständig eingerichtete, unabhängige Stelle gründlich untersucht werden, um aus Fehlern zu lernen, Wiederholungen zu vermeiden. Das erfolgt gemäß dem internationalen Standard in der Unfallursachenforschung, auf Basis der Konzepte und Strategien der EU-Verkehrssicherheitspolitik und den darauf basierenden gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen. Dadurch soll ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geleistet werden.

Diese Aufgabe obliegt in Österreich gemäß Unfalluntersuchungsgesetz – UUG 2005 (RIS) der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), eine Dienststelle des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.