Robinson R22 Beta II GZ 2023-0.385.675

am Flugplatz Spitzerberg, Gemeinde Hundsheim, Niederösterreich

Im Zuge einer Übungsautorotation mit dem gegenständlichen Hubschrauber war die Rotordrehzahl beim Aufsetzmanöver zu gering, sodass die Sinkgeschwindigkeit beim Aufsetzen nicht mehr ausreichend reduziert werden konnte, um den Landestoß wirksam zu dämpfen. Beim Erstaufprall wurde das gesamte Kufengestell mit seinen Aufhängungen derart belastet, dass es zu elastischen und plastischen Verformungen sowie zu einem „Wegfedern“ des Hubschraubers bis in einige Meter über Grund kam.

Das zweite Aufsetzen erfolgte unmittelbar danach wesentlich härter, wobei es mangels energieaufnehmender, verformbarer Struktur zu schweren Rückenverletzungen der Insassen kam. Eine technische Untersuchung ergab keinerlei Hinweise auf vorbestandene Defekte. Das Luftfahrzeug wurde zerstört.

Hinweis

Die gegenständliche Untersuchung wurde mit einem vereinfachten Untersuchungsbericht gemäß § 11 Absatz 4  Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes FlUG (RIS) abgeschlossen.